Daten & Recht
DSGVO- und Cookie-Prüfung: Wirkt die Ablehnung wirklich?
Die meisten Cookie-Banner sehen konform aus. Die Frage ist eine andere: Wirkt die Ablehnung technisch? Wir klicken „Ablehnen", laden neu und messen, was trotzdem lädt — Cookies, Tracker, Drittanbieter-Einbettungen. Vor und nach der Einwilligung.
- Regelwerk dsgvo-v1Umfang und Regelwerk stehen im Bericht, nachzählbar.
- Menschliche PrüfungKlare Entscheidungen beim Gold-Standard: strittige Fälle beurteilt ein Mensch.
- NachvollziehbarJeder Befund mit Begründung, Quelle und Fundstelle.
- Öffentlich verifizierbarÜber Prüf-ID, QR-Code und eine offene Verifikationsseite.
Was konkret geprüft wird
- Cookies und Speicherzugriffe VOR jeder Einwilligung
- Drittanbieter-Anfragen und Einbettungen (Fonts, Karten, Videos, Analytics) vor Einwilligung
- Wirksamkeit der Ablehnung: Banner bedienen, neu laden, nachmessen
- Transparenzangaben: Erreichbarkeit von Datenschutzerklärung und Impressum
So entsteht Ihr Teilsiegel
- Domain nachweisenDNS-TXT-Eintrag oder Datei im .well-known-Pfad.
- Umfang wählenNach Seitenstaffel, bis zu 1 000 Seiten.
- Automatische PrüfungAlles technisch Entscheidbare wird gemessen.
- Prüfer-UrteilStrittige Fälle beurteilt ein Mensch, beim Gold-Standard.
- TeilsiegelAb 90 von 100 Punkten in diesem Prüfbereich.
Das Ergebnis: ein nachprüfbares Teilsiegel
Erreicht Ihre Website in diesem Prüfbereich den Zielwert, erhalten Sie ein Teilsiegel mit eigener Prüf-ID und einer öffentlichen Verifikationsseite mit Ergebnis, Prüfdatum und Gültigkeit. Wie die Prüfung abläuft, steht im Prüfverfahren, die Konditionen unter Preise.
Themen im Einzelnen
11 Seiten entlang der Leitlinien des Regelwerks, je mit den zugehörigen Prüfpunkten und eigenen Fragen.
- Tracking-Cookies vor der Einwilligung: der schwerwiegendste Befund
- Tracker-Verbindungen vor der Einwilligung: die IP reicht schon
- Videos, Karten und Feeds: Einbettungen erst nach Zustimmung laden
- Web-Schriften lokal einbinden: der am leichtesten behebbare Befund
- Braucht diese Seite überhaupt ein Banner?
- Wie kommt man wieder heraus?
- Ablehnen auf der ersten Ebene: gleich sichtbar, nicht versteckt
- Wirkt „Ablehnen" technisch? Der Prüfer klickt und misst nach
- Datenschutzerklärung: erreichbar von jeder Seite
- HTTPS: Voraussetzung, nicht Auszeichnung
- Das vollständige Inventar: wer alles mitlädt
Wie ein Ergebnis aussieht
Jedes Kriterium bekommt genau eines von drei Urteilen. Ein Kriterium gilt nie allein deshalb als erfüllt, weil die Messung nichts gefunden hat.
- Erfüllt: nachweislich, mit Beleg
- Noch offen: wartet auf ein Prüfer-Urteil
- Noch zu erfüllen: Fundstelle, Regel und Maßnahme benannt
Ein Teilsiegel entsteht ab 90 von 100 Punkten in diesem Prüfbereich.
Unsere eigene Website erreicht hier derzeit 90 von 100.
Gut zu wissen
- Wir prüfen Technik, nicht Rechtstexte — das ist keine Rechtsberatung.
- Entscheidend ist, was VOR der Einwilligung geladen wird.
- Ob ein „Ablehnen" technisch wirkt, wird nachgemessen, nicht geglaubt.




