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Prüfpunkt co2.empco.kompensationUmweltaussagen (Green Claims)
Warum darf „klimaneutral“ nicht mehr auf Ausgleichsprojekten beruhen?
Viele Unternehmen nennen ihren Versand oder ihre Produkte „klimaneutral“, weil sie für ihre Emissionen Klimaschutzprojekte bezahlen, etwa eine Aufforstung. Seit dem 27. September 2026 dürfen sie das so nicht mehr bewerben: Wer ausgleicht, statt einzusparen, darf sich nicht „klimaneutral“ nennen. Findet die Prüfung beides auf einer Seite, meldet sie das als sicheren Befund.
Woran die Prüfung den Ausgleich erkennt
Die Prüfung sucht Wörter wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „klimapositiv“ oder „carbon neutral“ und prüft, ob die Seite zugleich einen Ausgleich nennt: kompensiert, ausgeglichen, Klimaschutzprojekt, Aufforstung, Zertifikate oder Anbieter wie ClimatePartner und myclimate. Steht beides auf der Seite, beruht die Klimaneutralität dem Text nach auf dem Ausgleich. Dann ist der Befund sicher und kostet zwanzig Punkte. Steht „klimaneutral“ ohne jeden Hinweis da, gibt es einen Hinweis zum Nachsehen, weil der Text nicht sagt, wie die Klimaneutralität zustande kommt.
Was weiterhin gesagt werden darf
Die Unterstützung eines Klimaschutzprojekts bleibt erlaubt, als eigene Angabe: welches Projekt, in welchem Umfang, seit wann. Erlaubt bleibt auch die Angabe tatsächlich verringerter Emissionen, mit Zahl, Bezugsjahr und Methode, zum Beispiel „Unser Versand verursacht 40 % weniger CO₂ als 2022, berechnet nach ISO 14067“. Ausgeschlossen ist nur der Schritt vom Ausgleich zur Behauptung, das Produkt sei deswegen klimaneutral.
Beispiele
Versand
Unser Versand ist klimaneutral: Wir gleichen alle Emissionen über Klimaschutzprojekte aus.Wir unterstützen ein Aufforstungsprojekt in Kärnten mit 2 € je Bestellung. Unser Versand verursacht 1,2 kg CO₂ je Paket (2025, eigene Berechnung nach ISO 14083).So gehen Sie es an
- Suchen Sie auf Ihrer Website und in Ihren Siegelgrafiken nach „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ und „klimapositiv“.
- Entfernen Sie die Aussage, wo sie auf Ausgleichsprojekten beruht, und beschreiben Sie das Projekt getrennt als Beitrag mit Namen und Umfang.
- Nennen Sie stattdessen die tatsächlich verringerten Emissionen mit Zahl, Bezugsjahr und Berechnungsmethode.
Weiter im Prüfbereich CO₂ & EmpCo
- Welche Nachhaltigkeitssiegel darf eine Website zeigen?Ein Nachhaltigkeitssiegel braucht seit 27.09.2026 ein Zertifizierungssystem mit Prüfung durch Dritte oder eine Behörde. Welche Siegel die Prüfung meldet.
- Was braucht ein Klimaziel wie „bis 2030 klimaneutral“ auf der Website?Ein Umweltziel für die Zukunft braucht seit 27.09.2026 einen öffentlichen Umsetzungsplan, den ein unabhängiger Sachverständiger prüft. Was die Prüfung liest.
- Wann ist „40 % weniger CO₂“ auf einer Website ausreichend belegt?Ein Umweltvergleich braucht seit 27.09.2026 eine offengelegte Grundlage: womit verglichen wird, nach welcher Methode, aus welchem Jahr. Was die Prüfung liest.
- Wie belegt eine Website, dass sie mit Ökostrom gehostet wird?Die Prüfung hält Aussagen wie „mit Ökostrom gehostet“ gegen die Green Web Foundation und Umweltzeichen des Hosters. Was als Nachweis zählt.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich CO₂ & EmpCo; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: Janusz Sobolewski, CC BY 2.0





