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Prüfpunkt co2.empco.kompensationUmweltaussagen (Green Claims)

Warum darf „klimaneutral“ nicht mehr auf Ausgleichsprojekten beruhen?

Viele Unternehmen nennen ihren Versand oder ihre Produkte „klimaneutral“, weil sie für ihre Emissionen Klimaschutzprojekte bezahlen, etwa eine Aufforstung. Seit dem 27. September 2026 dürfen sie das so nicht mehr bewerben: Wer ausgleicht, statt einzusparen, darf sich nicht „klimaneutral“ nennen. Findet die Prüfung beides auf einer Seite, meldet sie das als sicheren Befund.

Woran die Prüfung den Ausgleich erkennt

Die Prüfung sucht Wörter wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „klimapositiv“ oder „carbon neutral“ und prüft, ob die Seite zugleich einen Ausgleich nennt: kompensiert, ausgeglichen, Klimaschutzprojekt, Aufforstung, Zertifikate oder Anbieter wie ClimatePartner und myclimate. Steht beides auf der Seite, beruht die Klimaneutralität dem Text nach auf dem Ausgleich. Dann ist der Befund sicher und kostet zwanzig Punkte. Steht „klimaneutral“ ohne jeden Hinweis da, gibt es einen Hinweis zum Nachsehen, weil der Text nicht sagt, wie die Klimaneutralität zustande kommt.

Was weiterhin gesagt werden darf

Die Unterstützung eines Klimaschutzprojekts bleibt erlaubt, als eigene Angabe: welches Projekt, in welchem Umfang, seit wann. Erlaubt bleibt auch die Angabe tatsächlich verringerter Emissionen, mit Zahl, Bezugsjahr und Methode, zum Beispiel „Unser Versand verursacht 40 % weniger CO₂ als 2022, berechnet nach ISO 14067“. Ausgeschlossen ist nur der Schritt vom Ausgleich zur Behauptung, das Produkt sei deswegen klimaneutral.

Beispiele

Versand

Nicht erfüllt
Unser Versand ist klimaneutral: Wir gleichen alle Emissionen über Klimaschutzprojekte aus.
Erfüllt
Wir unterstützen ein Aufforstungsprojekt in Kärnten mit 2 € je Bestellung. Unser Versand verursacht 1,2 kg CO₂ je Paket (2025, eigene Berechnung nach ISO 14083).

So gehen Sie es an

  1. Suchen Sie auf Ihrer Website und in Ihren Siegelgrafiken nach „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ und „klimapositiv“.
  2. Entfernen Sie die Aussage, wo sie auf Ausgleichsprojekten beruht, und beschreiben Sie das Projekt getrennt als Beitrag mit Namen und Umfang.
  3. Nennen Sie stattdessen die tatsächlich verringerten Emissionen mit Zahl, Bezugsjahr und Berechnungsmethode.

Weiter im Prüfbereich CO₂ & EmpCo

Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich CO₂ & EmpCo; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.

Foto: Janusz Sobolewski, CC BY 2.0

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