Prüfpunkt dsgvo-fontsVor der Einwilligung
Warum sollten Google Fonts lokal eingebunden sein?
Weil Schriften vom Google-Server bei jedem Seitenaufruf die IP-Adresse des Besuchers an Google übertragen — ohne dass der Besucher gefragt wurde. Liegen dieselben Schriftdateien auf dem eigenen Server, entfällt diese Übertragung vollständig. Unsere Prüfung misst, ob Ihre Website Schriften von Fremdservern wie Google Fonts oder Adobe Fonts lädt, und benennt die betroffenen Anbieter im Bericht.
So gelangt die IP-Adresse zu Google
Viele Websites binden ihre Schriften mit einer einzigen Zeile ein, die auf die Google-Server verweist. Der Browser jedes Besuchers holt die Schriftdateien dann direkt von dort — und übermittelt dabei zwangsläufig seine IP-Adresse an Google, bei jedem einzelnen Seitenaufruf. Der Besucher merkt davon nichts, und ein Einwilligungsbanner hilft meist nicht, weil die Schrift vor jeder Entscheidung lädt. Die Alternative ist einfach: Die Schriftdateien werden einmal heruntergeladen und vom eigenen Server ausgeliefert. Das Schriftbild bleibt identisch, denn es sind dieselben Dateien.
Das Urteil hinter den Abmahnwellen
Das Landgericht München I hat 2022 entschieden (Az. 3 O 17493/20), dass die Einbindung von Google Fonts über den Google-Server ohne Einwilligung das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt — mit Unterlassungspflicht und Schadenersatz. Auf dieses Urteil stützten sich in der Folge zahlreiche Abmahnschreiben an Website-Betreiber. Unsere Prüfung ist eine technische Untersuchung und keine Rechtsberatung; sie stellt aber genau den Sachverhalt fest, um den es in solchen Verfahren geht: Lädt die Website Schriften von Fremdservern oder vom eigenen. Diese Antwort steht klar im Bericht.
Was die Prüfung genau misst
Der Prüfer beobachtet beim Laden Ihrer Seite jede Verbindung des Browsers und erkennt die bekannten Schriften-Server: die Google-Fonts-Adressen sowie Adobe Fonts (Typekit). Wird einer davon kontaktiert, gilt die Regel als nicht erfüllt, und der Bericht nennt den Anbieter. Kommen alle Schriften vom eigenen Server, ist die Regel bestanden. Aufgepasst bei fertigen Design-Vorlagen und Plugins: Viele laden Google Fonts ungefragt nach, auch wenn die Website selbst sauber eingerichtet wurde. Deshalb lohnt der Blick nach jeder größeren Änderung erneut.
So gehen Sie es an
- Öffnen Sie die Entwicklerwerkzeuge (Taste F12), Reiter „Netzwerk“, laden Sie die Seite neu und suchen Sie nach „fonts.googleapis.com“ oder „use.typekit.net“.
- Bitten Sie Ihre Agentur, die verwendeten Schriftdateien herunterzuladen und vom eigenen Server auszuliefern.
- Prüfen Sie Design-Vorlagen und Plugins gesondert — viele laden Google Fonts ungefragt nach.
- Wiederholen Sie den Test nach jedem Update von Theme oder Plugins.
- Lassen Sie im selben Zug auch andere Fremd-Dateien wie Symbol-Schriften auf den eigenen Server umziehen.
Weiter im Prüfbereich Daten & Recht
- Wann braucht eine Website ein Cookie-Banner?Ein Cookie-Banner ist nur nötig, wenn einwilligungspflichtige Dienste laufen. Eine Website ohne Tracking kommt ohne Banner aus.
- Gehört „Ablehnen“ auf die erste Ebene des Cookie-Banners?Ja — die Ablehnung muss auf der ersten Banner-Ebene genauso leicht erreichbar sein wie die Zustimmung. Die Prüfung liest die Schaltflächen aus.
- Wirkt der Klick auf „Ablehnen“ im Cookie-Banner wirklich?Das zeigt nur ein Praxistest: Ablehnen klicken, Seite neu laden, messen. Die Prüfung führt genau diesen Test automatisch durch.
- Muss die Datenschutzerklärung von jeder Seite aus erreichbar sein?Ja — die Datenschutzerklärung soll von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein. Die Prüfung sucht den Verweis automatisch.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Daten & Recht; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: Daria Nepriakhina, CC0





