Prüfpunkt 2.5.4Stufe AZeiger, Gesten und Zielgrößen
Warum brauchen Schüttel- und Neigefunktionen eine Alternative?
Funktionen, die durch Schütteln, Kippen oder Neigen des Geräts ausgelöst werden, brauchen eine Alternative über normale Bedienelemente — und eine Abschaltmöglichkeit. Menschen mit Zittern schütteln ihr Telefon unabsichtlich und lösen die Funktion aus, ohne es zu wollen; Menschen mit fest montiertem Gerät, etwa am Rollstuhl, können es gar nicht bewegen. Das WCAG-Kriterium 2.5.4 „Bewegungsaktivierung“ regelt beide Fälle.
Schütteln zum Widerrufen und andere Bewegungs-Funktionen
Bewegungssteuerung klingt modern und ist in Apps verbreitet: Schütteln macht die letzte Eingabe rückgängig, Kippen blättert weiter, Neigen steuert ein Spiel. Auch Websites können über die Bewegungssensoren des Telefons solche Funktionen anbieten. Das Kriterium verlangt zweierlei. Erstens eine gleichwertige Bedienung über sichtbare Elemente: Neben „Schütteln zum Widerrufen“ muss eine Widerrufen-Schaltfläche stehen. Zweitens eine Abschaltmöglichkeit für die Bewegungsauslösung — für alle, deren Hände zittern und die sonst ständig ungewollt widerrufen. Ausgenommen ist nur, was die Bewegung selbst misst, etwa ein Schrittzähler. Die ehrlichste Frage vorab lautet: Braucht die Website die Bewegungssteuerung überhaupt.
So weist der Prüfservice dieses Kriterium aus
Ob eine Website auf Gerätebewegungen reagiert, ließe sich nur feststellen, indem die Prüfung Bewegungsereignisse auslöst und die Folgen beobachtet — ein Eingriff, den unser passiver Messkern bewusst unterlässt: Er löst auf Ihrer Website keine Funktionen aus. Ein automatisches Urteil wäre deshalb nicht durch eine Messung gedeckt. Der Prüfbericht weist das Kriterium stattdessen offen als manuell zu prüfenden Punkt aus. Da bewegungsgesteuerte Funktionen auf normalen Firmen-Websites selten sind, ist diese menschliche Prüfung meist schnell erledigt — sie gehört dennoch in den Bericht, damit die Siegel-Aussage vollständig gedeckt bleibt.
Beispiele
Rückgängig nur durch Schütteln
window.addEventListener("devicemotion", (e) => {
if (istSchuetteln(e)) rueckgaengig();
});window.addEventListener("devicemotion", (e) => {
if (istSchuetteln(e) && einstellungen.schuetteln) rueckgaengig();
});
// dazu: <button type="button">Rückgängig</button> und ein Schalter, der Schütteln abstelltWer das Gerät nicht bewegen kann oder es zittert, braucht denselben Befehl als Knopf und die Bewegung abschaltbar.
So gehen Sie es an
- Fragen Sie Ihre Agentur, ob Ihre Website oder App auf Schütteln, Kippen oder Neigen reagiert.
- Stellen Sie jeder Bewegungs-Funktion ein sichtbares Bedienelement mit derselben Wirkung zur Seite.
- Bieten Sie eine Einstellung an, mit der sich die Bewegungsauslösung vollständig abschalten lässt.
- Verzichten Sie im Zweifel auf Bewegungssteuerung — eine Schaltfläche erfüllt denselben Zweck für alle.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
- Warum braucht Drag-and-drop eine einfache Klick-Alternative?Ziehen und Ablegen kann nicht jeder: Wer den Finger nicht gedrückt halten und bewegen kann, braucht Klick-Alternativen. Das verlangt WCAG 2.5.7.
- Wie groß muss eine Schaltfläche auf einer Website mindestens sein?Mindestens 24 mal 24 Bildpunkte: Das verlangt WCAG 2.2 für Bedienflächen. Kleinere Ziele verfehlen Menschen mit zitternden Händen regelmäßig.
- Warum muss eine Website ihre Sprache angeben?Jede Website muss ihre Sprache im Quelltext angeben, damit Vorleseprogramme richtig aussprechen. So prüfen wir WCAG-Kriterium 3.1.1 automatisch.
- Wann müssen fremdsprachige Wörter auf einer Website gekennzeichnet werden?Fremdsprachige Sätze und Zitate brauchen eine eigene Sprachangabe, damit Vorleseprogramme umschalten. So prüfen wir WCAG-Kriterium 3.1.2.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: Gilles Lambert, CC0





