Prüfpunkt 1.3.6Stufe AAAHilfstechnik: Name, Rolle, Status
Wie machen Websites den Zweck von Symbolen und Bereichen maschinenlesbar?
Manche Menschen verstehen Symbole besser als Wörter, andere brauchen es umgekehrt. Das Kriterium 1.3.6 der Stufe AAA verlangt, dass der Zweck von Bedienelementen, Symbolen und Seitenbereichen im Quelltext steht, so dass ein Hilfsprogramm sie durch bekannte Symbole ersetzen, vereinfachen oder umgruppieren kann. Grundlage sind die Landmarken-Rollen und die Zweckangaben, die auch die Stufe AA für Eingabefelder (1.3.5) schon nutzt.
Was das Kriterium verlangt
Seitenbereiche tragen ihre Rolle: Navigation, Hauptinhalt, Suche, Fußbereich, Ergänzendes. Bedienelemente mit festem Zweck (Startseite, Suche, Warenkorb, Hilfe) tragen einen Zweck, den ein Programm erkennen kann. Symbole haben Namen, die ihren Zweck nennen. Damit kann ein persönliches Hilfsprogramm zum Beispiel jede Suche mit demselben, dem Nutzer vertrauten Symbol anzeigen oder eine Seite auf den Hauptinhalt reduzieren.
Warum das über Stufe AA hinausgeht
Die Stufe AA verlangt Zweckangaben nur für Eingabefelder mit persönlichen Daten (1.3.5). Für alle anderen Elemente gibt es heute keine vollständige Liste standardisierter Zwecke; die WCAG nennt das Kriterium ausdrücklich als Ziel für die Zukunft. Erreichbar ist es dort, wo eine Website Landmarken sauber setzt, Symbolen Namen gibt und wiederkehrende Funktionen einheitlich benennt.
So gehen wir damit um
Die Messung prüft Landmarken und Namen von Bedienelementen im Rahmen der Stufen A und AA und findet damit die Grundlage dieses Kriteriums. Ob die Zweckangaben vollständig sind, beurteilt ein Mensch. Das Kriterium gehört zur Kategorie AAA im Wissen.
Beispiele
Bereiche und Symbole ohne Zweck
<div class="oben">…</div>
<div class="links">…</div>
<button><svg>…</svg></button><header>…</header>
<nav aria-label="Hauptmenü">…</nav>
<main>…</main>
<button aria-label="Suche öffnen"><svg aria-hidden="true">…</svg></button>Landmarken und benannte Symbole lassen ein Hilfsprogramm die Seite vereinfachen oder mit vertrauten Symbolen darstellen.
So gehen Sie es an
- Setzen Sie je Seite die Landmarken Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt, Suche und Fußbereich mit den vorgesehenen Elementen oder Rollen.
- Geben Sie jedem Symbol-Knopf einen Namen, der den Zweck nennt („Suche öffnen“, nicht „Lupe“).
- Benennen Sie wiederkehrende Funktionen auf allen Seiten gleich: dieselbe Beschriftung, dieselbe Position.
- Nutzen Sie für Eingabefelder mit persönlichen Daten die Zweckangaben aus Kriterium 1.3.5; sie sind die Basis.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
- Wann reicht ein Kontrast von 4,5:1 nicht mehr?WCAG 2.2 Kriterium 1.4.6 (Stufe AAA): Text braucht einen Kontrast von 7:1, großer Text 4,5:1. Was das für Farben bedeutet und wie es gemessen wird.
- Wie laut darf Hintergrundmusik unter Sprache sein?WCAG 2.2 Kriterium 1.4.7 (Stufe AAA): Bei aufgezeichneter Sprache ist der Hintergrundton 20 Dezibel leiser, abschaltbar oder fehlt. Warum das Schwerhörigen hilft.
- Welche Textdarstellung erleichtert das Lesen langer Seiten?WCAG 2.2 Kriterium 1.4.8 (Stufe AAA): Farben wählbar, höchstens 80 Zeichen je Zeile, kein Blocksatz, Zeilenabstand 1,5, Text auf 200 % ohne waagrechtes Scrollen.
- Wann darf Text als Bild erscheinen?WCAG 2.2 Kriterium 1.4.9 (Stufe AAA): Text wird als echter Text ausgeliefert, Bilder von Text nur als Logo oder wenn die Darstellung wesentlich ist.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: Michal Klajban, CC BY-SA 3.0





