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Prüfservice & Prüfsiegel – Startseite

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Prüfservice, eines Werkzeugs zur Qualitätssicherung von Websites. Der fachliche Teil — Prüfumfang, Urteile, Gültigkeit und Widerruf eines Siegels — steht in der Prüfordnung und ist Bestandteil des Vertrags.

Entwurfsstand. Diese Bedingungen bilden ab, was das System tatsächlich tut, sind aber noch nicht rechtlich geprüft.

1. Gegenstand

Der Prüfservice untersucht öffentlich erreichbare Websites technisch und stellt je Prüfbereich ein verifizierbares Teilsiegel aus. Die Prüfung ist eine technische Untersuchung — kein amtliches Zertifikat und keine Rechtsberatung. Geschuldet ist die sorgfältige Durchführung der Prüfung, nicht ein bestimmtes Ergebnis.

2. Wer beauftragen darf

Eine Prüfung darf nur für Websites beauftragt werden, über die der Auftraggeber verfügungsberechtigt ist. Berechtigt ist, wer die Website betreibt, und wer im Auftrag des Betreibers handelt, etwa eine Agentur, ein Hoster oder eine Organisation, die den Betreiber begleitet. Vor der Ausstellung eines Teilsiegels wird die Verfügungsgewalt über die Domain nachgewiesen (DNS-Eintrag oder Datei im .well-known-Pfad). Ohne diesen Nachweis entsteht kein Siegel.

3. Zweck und Verwendung der Ergebnisse

Der Prüfservice ist ein Werkzeug zur Qualitätssicherung: Er hilft Website-Betreibern und den Agenturen, Hostern und Organisationen, die sie begleiten, die Anforderungen an ihre Website zu erfüllen. Untersagt ist, Prüfergebnisse als Grundlage für Abmahnungen, Unterlassungsaufforderungen oder Zahlungsforderungen gegen den Betreiber einer geprüften Website zu verwenden.

Das Verbot gilt für jede Form der Ergebnisse: Befunde, Berichte, Prüfakten als PDF oder ZIP, Bildbelege, Dossiers und Antworten der Schnittstelle (MCP). Es gilt auch für Dritte, denen der Auftraggeber Ergebnisse weitergibt; der Auftraggeber verpflichtet sie darauf. Die Bestätigung der Berechtigung (Abschnitt 2) und die Streckung wiederholter Prüfungen derselben Domain (Abschnitt 5) dienen demselben Zweck.

Ein Befund beschreibt den technischen Zustand einer Seite zum Prüfzeitpunkt. Ob darin eine Rechtsverletzung liegt, beurteilt eine dafür zugelassene Kanzlei (Abschnitt 1).

Verwendet ein Auftraggeber Ergebnisse entgegen diesem Abschnitt, kann der Prüfdienst den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, weitere Aufträge ablehnen und die Schnittstellen-Zugänge des Auftraggebers widerrufen. Der Auftraggeber hält den Prüfdienst gegenüber Ansprüchen Dritter aus einer solchen Verwendung schad- und klaglos.

4. Guthaben und Abrechnung

Abgerechnet wird verbrauchsbasiert über ein Guthabenkonto. Eine Prüfung wird vor dem Start reserviert und nach Abschluss auf den tatsächlichen Verbrauch ausgeglichen. Zum Stand dieser Seite: € 200,00 je Prüfung mit 100 Seiten inklusive; kleinere und größere Umfänge nach der Seitenstaffel unter Preise, mindestens € 49,00 je Prüfung; höchstens 1000 Seiten je Prüfung über die Bestellstrecke. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

Was nicht gemessen werden konnte, wird nicht berechnet. Liefert eine Seite kein Ergebnis, entfällt ihr Anteil; liefert eine Prüfung gar kein Ergebnis, wird der volle Betrag ohne Abzug zurückgebucht. Korrekturen erfolgen ausschließlich als Gegenbuchung — Buchungen werden nicht nachträglich verändert.

Guthaben lässt sich online bezahlen oder auf Antrag per Rechnung aufladen. Bei Online-Zahlung steht es zur Verfügung, sobald der Zahlungsdienstleister die Zahlung bestätigt hat.

5. Rücksichtnahme beim Abruf

Wiederholte Prüfungen derselben Domain werden zeitlich gestreckt — unabhängig davon, wie viele Auftraggeber sie beauftragen. Aus diesem Grund kann eine Prüfung abgelehnt oder verzögert werden; ein Anspruch auf sofortige Durchführung besteht nicht.

6. Widerruf für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Verlangen Sie ausdrücklich, dass die Prüfung vor Ablauf dieser Frist beginnt, erlischt das Widerrufsrecht mit ihrer vollständigen Erbringung; für bis dahin erbrachte Teilleistungen ist ein anteiliger Betrag zu zahlen. Nicht verbrauchtes Guthaben wird erstattet.

7. Haftung

Ein Prüfergebnis ist eine Momentaufnahme des Prüfzeitpunkts und des vereinbarten Umfangs. Es sagt nichts über nicht geprüfte Seiten und nichts über spätere Änderungen aus. Für leichte Fahrlässigkeit wird nicht gehaftet, soweit keine Personenschäden betroffen sind und keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

8. Nutzung des Siegels

Ein ausgestelltes Teilsiegel darf unverändert verwendet und auf seine Verifikationsseite verlinkt werden. Nicht gestattet ist, es zu verändern, seinen Aussagegehalt umzudeuten oder es nach Ablauf oder Widerruf weiter zu verwenden. Widerrufene Siegel werden auf ihrer Verifikationsseite dauerhaft als widerrufen ausgewiesen.

9. Änderungen

Änderungen dieser Bedingungen und der Prüfordnung werden angekündigt. Für laufende Prüfaufträge gilt der bei Beauftragung veröffentlichte Stand; die Prüfordnung trägt dafür eine Versionsnummer, die in jedem Siegel festgehalten ist.

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