Prüfpunkt dsgvo-dark-patternDas Banner
Wann ist ein Cookie-Banner ein Dark Pattern?
Eine Einwilligung gilt nur, wenn sie freiwillig ist. Ein Banner, das Zustimmen als große farbige Schaltfläche anbietet und Ablehnen als kleinen grauen Textlink versteckt, lenkt die Entscheidung — die Fachwelt nennt das Dark Pattern, und der Europäische Datenschutzausschuss hat es in seinen Leitlinien 03/2022 als unzulässig eingeordnet. Der Prüfbereich Datenschutz misst beide Elemente im erkannten Banner und vergleicht sie: Ist Ablehnen eine Schaltfläche oder nur ein Link, und wie groß ist seine Fläche im Verhältnis zu Akzeptieren?
Zwei messbare Indikatoren
Der Prüfbereich erkennt im Banner die Elemente, deren Beschriftung Zustimmen oder Ablehnen bedeutet, und liest zwei Eigenschaften: die Art des Elements — Schaltfläche oder bloßer Link — und die sichtbare Fläche in Bildpunkten. Ein Befund entsteht, wenn Ablehnen nur ein Textlink ist, während Akzeptieren eine Schaltfläche ist, oder wenn die Ablehnen-Fläche weniger als 60 Prozent der Akzeptieren-Fläche misst. Farbe und Kontrast werden nicht bewertet, weil sie sich ohne Kontext nicht sicher beurteilen lassen; die Größe und die Bauart aber schon. Der Befund ändert den Punktwert nicht — die Frage, ob Ablehnen auf der ersten Ebene überhaupt möglich ist und ob es wirkt, bewerten eigene Regeln.
Warum Gleichwertigkeit die Bedingung ist
Die DSGVO verlangt eine freiwillige, informierte und unmissverständliche Einwilligung. Die Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses und mehrere Aufsichtsbehörden haben konkretisiert, was das für Banner heißt: Ablehnen muss auf derselben Ebene, mit gleichem Aufwand und gleicher Sichtbarkeit möglich sein wie Zustimmen. Ein Banner, das diese Gleichwertigkeit verfehlt, erhält zwar Klicks auf Zustimmen — aber keine wirksamen Einwilligungen, und damit fehlt jedem darauf gestützten Cookie und Tracker die Grundlage. Die Korrektur ist gestalterisch einfach: zwei gleich große Schaltflächen nebeneinander, gleiche Schrift, gleiche Form.
So gehen Sie es an
- Gestalten Sie Ablehnen und Akzeptieren als gleich große Schaltflächen auf derselben Banner-Ebene.
- Verzichten Sie auf Textlinks für Ablehnen, wenn Akzeptieren eine Schaltfläche ist.
- Prüfen Sie die Voreinstellungen Ihres Consent-Werkzeugs: Viele bieten eine gleichwertige Darstellung als Option, die eingeschaltet werden muss.
- Testen Sie das Banner auf einem Mobilgerät — dort werden kleine Ablehnen-Elemente besonders leicht übersehen.
Weiter im Prüfbereich Daten & Recht
- Dürfen Cookies schon vor der Einwilligung gesetzt werden?Tracking-Cookies dürfen erst nach der Zustimmung gesetzt werden. Die Prüfung liest in einem frischen Browser aus, was Ihre Website vorher schon anlegt.
- Welche Fremdserver kontaktiert meine Website schon beim Aufruf?Jede Verbindung zu einem Tracking-Dienst überträgt die IP-Adresse des Besuchers. Die Prüfung protokolliert alle Fremdserver-Kontakte vor der Einwilligung.
- Wie lassen sich YouTube-Videos und Google Maps datenschutzfreundlich einbinden?Mit einer Zwei-Klick-Lösung laden YouTube, Google Maps und Social-Media-Inhalte erst nach dem Klick des Besuchers. Die Prüfung erkennt beide Varianten.
- Warum sollten Google Fonts lokal eingebunden sein?Google Fonts vom Google-Server übertragen bei jedem Aufruf die IP-Adresse des Besuchers. Lokal eingebundene Schriften vermeiden diese Übertragung.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Daten & Recht; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: Hermes Rivera, CC0





