Prüfpunkt 3.1.2Stufe AASprache und Verständlichkeit
Wann müssen fremdsprachige Wörter auf einer Website gekennzeichnet werden?
Fremdsprachige Wörter müssen gekennzeichnet werden, sobald ganze Sätze, Zitate oder Abschnitte in einer anderen Sprache stehen als der Rest der Seite. Die Kennzeichnung ist ein unsichtbarer Vermerk im Quelltext, der einem Vorleseprogramm sagt: Hier bitte die Aussprache wechseln. Eingebürgerte Einzelwörter wie „Newsletter“ oder „Update“ brauchen keine Kennzeichnung. Das regelt das WCAG-Kriterium 3.1.2.
Was die Kennzeichnung fremdsprachiger Teile bewirkt
Stellen Sie sich eine deutsche Seite mit einem englischen Kundenzitat vor: „The best service we ever had.“ Ein Vorleseprogramm, das die ganze Seite als Deutsch behandelt, spricht diesen Satz mit deutschen Ausspracheregeln — der blinde Besucher hört ein verzerrtes Lautgebilde und versteht das Lob nicht. Trägt das Zitat im Quelltext eine eigene Sprachangabe, schaltet das Programm für diese Passage auf englische Aussprache um und danach wieder zurück. Die Grenze ist praktisch gut zu ziehen: Einzelne Wörter, die im deutschen Alltag angekommen sind, bleiben unmarkiert. Ganze Sätze, Zitate, fremdsprachige Produktbeschreibungen oder ein englischer Info-Kasten bekommen den Vermerk. Für sehende Besucher ändert sich am Erscheinungsbild nichts.
So prüft der Prüfservice die Sprache von Teilen
Die automatische Prüfung mit axe-core kontrolliert alle bereits gekennzeichneten Passagen: Jeder Sprachvermerk im Seiteninneren muss ein gültiges Kürzel tragen, etwa „en“ oder „fr“ — ein erfundenes oder vertipptes Kürzel gilt als Verstoß. Die schwierigere Frage kann keine Maschine zuverlässig entscheiden: Gibt es fremdsprachige Passagen, die gar keinen Vermerk tragen? Dafür müsste ein Programm die Sprache beliebiger Textstücke sicher erkennen und von eingebürgerten Lehnwörtern unterscheiden. Deshalb weist unser Bericht diesen Teil offen als manuellen Prüfpunkt aus, und beim Gold-Standard liest ein Mensch die Seite durch und beurteilt, ob fremdsprachige Abschnitte korrekt gekennzeichnet sind.
Beispiele
Englischer Absatz auf deutscher Seite
<p>Unser Leitsatz: "Think globally, act locally."</p><p>Unser Leitsatz: <span lang="en">"Think globally, act locally."</span></p>Einzelne eingebürgerte Wörter (Computer, Team) brauchen keine Kennzeichnung; Sätze und Zitate in anderer Sprache schon.
So gehen Sie es an
- Sammeln Sie alle Stellen Ihrer Website mit fremdsprachigen Sätzen: Kundenzitate, Slogans, Produkttexte, eingebettete Bewertungen.
- Bitten Sie Ihre Agentur, diese Passagen im Quelltext mit der passenden Sprachangabe zu versehen, etwa lang=„en“ für Englisch.
- Lassen Sie eingebürgerte Einzelwörter wie „Team“, „Service“ oder „Newsletter“ unmarkiert — sie gehören zum deutschen Sprachgebrauch.
- Legen Sie für Ihre Redaktion fest, dass neue fremdsprachige Zitate immer mit Kennzeichnung eingepflegt werden.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
- Warum muss eine Website beim Ansteuern per Tastatur ruhig bleiben?Das bloße Ansteuern eines Elements darf noch nichts auslösen. Was WCAG-Kriterium 3.2.1 verlangt und wie wir es mit einer echten Tab-Wanderung messen.
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- Warum muss das Menü auf jeder Seite gleich aufgebaut sein?Ein Menü in gleicher Reihenfolge auf allen Seiten gibt Orientierung. Was WCAG-Kriterium 3.2.3 verlangt und wie unsere Prüfung damit umgeht.
- Warum muss dieselbe Funktion überall gleich heißen?Heißt der Warenkorb überall gleich, finden alle Besucher ihn sofort. Was WCAG-Kriterium 3.2.4 verlangt und wie unsere Prüfung es behandelt.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: Edho Pratama, CC0





