Braucht diese Seite überhaupt ein Banner?
Ein Einwilligungsbanner ist dann erforderlich, wenn die Seite überhaupt etwas Einwilligungspflichtiges lädt. Der Prüfer stellt zuerst fest, ob ein solcher Bedarf besteht, und bewertet das Banner nur dann — eine Seite ohne Tracker und ohne fremde Einbettungen braucht keines.
Was dazu geprüft wird
1 Prüfpunkte aus dem DSGVO-Regelwerk des Prüfdienstes — die Liste stammt aus dem Messkern, nicht aus diesem Text.
- Cookie-Banner vorhanden (wo erforderlich) · dsgvo-banner
Jeder dieser Punkte steht mit Erklärung in der vollständigen Prüfpunktliste.
Worauf es in der Praxis ankommt
Diese Reihenfolge ist wichtig: Ein Banner auf einer Seite, die nichts zu erlauben hat, ist kein Pluspunkt, sondern eine Zumutung — der Besucher muss eine Entscheidung treffen, die gegenstandslos ist.
Unsere eigene Website ist der Beleg: Sie lädt keine Analysewerkzeuge, keine Werbe-Cookies und keine fremden Schriften — und trägt deshalb kein Banner.
Umgekehrt gilt: Wo Bedarf besteht und kein Banner erscheint, findet die Verarbeitung ohne jede Grundlage statt. Das ist der schwerere der beiden Fälle.
Häufige Fragen
Brauchen wir ein Banner, wenn wir nur eigene Statistik führen?
Das hängt davon ab, ob die Auswertung ohne Kennungen auskommt und die Daten Ihr Haus nicht verlassen. Die technische Feststellung liefert der Bericht, die rechtliche Einordnung eine Rechtsberatung.
Schadet ein Banner, das nichts zu erlauben hat?
Es hilft niemandem und kostet jeden Besucher eine Entscheidung. Für die Bewertung ist es neutral — für die Nutzbarkeit nicht.
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