Prüfpunkt 2.3.1Stufe ABewegung, Blinken und Ton
Wie oft darf eine Website pro Sekunde aufblitzen?
Eine Website darf in keiner Sekunde mehr als dreimal aufblitzen. Dieser Grenzwert aus dem WCAG-Kriterium 2.3.1 schützt Menschen mit photosensitiver Epilepsie: Schnell blitzende Flächen können bei ihnen einen Krampfanfall auslösen — mit Sturzgefahr und Verletzungsrisiko. Betroffen sind vor allem Videos, animierte Werbebanner und Effekt-Animationen mit hartem Hell-Dunkel-Wechsel auf größerer Fläche.
Drei Blitze pro Sekunde als Schutzgrenze
Bei photosensitiver Epilepsie reagiert das Gehirn auf schnelle Helligkeits- oder Farbwechsel mit unkontrollierten Entladungen. Ausgelöst wird das nicht von jeder Animation, sondern von hartem Blitzen: großflächigen, kontrastreichen Wechseln in schneller Folge, besonders mit kräftigem Rot. Die WCAG ziehen die Grenze bei drei Blitzen in einer Sekunde. Im Web-Alltag entsteht die Gefahr selten durch das Design selbst — häufiger stecken sie in eingebundenen Videos, Gewinnspiel-Animationen oder Werbebannern von Drittanbietern. Wer Videos veröffentlicht, prüft das Material vor der Freigabe; für Stroboskop-Szenen gehört eine Warnung vor das Video, besser noch: eine entschärfte Fassung.
So geht der Prüfservice mit Blitz-Inhalten um
Eine belastbare Blitz-Analyse müsste jedes Video Bild für Bild auf Helligkeitssprünge, betroffene Flächenanteile und Rotanteile untersuchen. Ein oberflächlicher Schnelltest, der dann „bestanden“ meldet, wäre bei einem Gesundheitsrisiko dieser Art unverantwortlich. Der Prüfservice urteilt deshalb hier nicht automatisch: Der Bericht weist das Kriterium offen als manuell zu prüfenden Punkt aus. Das ist Teil unseres Grundsatzes, jedes der WCAG-Kriterien einzeln auszuweisen — bestanden, verstoßen, manuell zu prüfen oder nicht automatisiert prüfbar. Eine leere Prüfung gilt als Fehler, nie als Freibrief.
Beispiele
Blinkender Hinweis
.neu { animation: blink 0.2s infinite; } /* 5 Wechsel je Sekunde */.neu { animation: blink 1s 3; } /* 1 Wechsel je Sekunde, endet nach 3 Sekunden */Mehr als drei Blitze je Sekunde können einen Anfall auslösen. Am sichersten: gar kein Blinken.
So gehen Sie es an
- Sichten Sie jedes Video vor der Veröffentlichung auf Stroboskop- und Blitzeffekte, besonders Event- und Produktfilme.
- Verzichten Sie auf Werbebanner und Animationen mit schnellem Hell-Dunkel-Wechsel oder kräftigen Rot-Blitzen.
- Stellen Sie vor unvermeidbare Blitz-Szenen eine deutliche Warnung und bieten Sie eine entschärfte Fassung an.
- Fragen Sie bei eingekauften Werbeflächen nach, welche Bewegt-Inhalte dort ausgespielt werden — auch Fremdinhalte laufen auf Ihrer Seite.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
- Was ist ein Sprunglink und wozu dient er?Ein Sprunglink (Skip-Link) ist der erste Link einer Seite und führt direkt zum Hauptinhalt. Er erspart Tastaturnutzern Dutzende Tastendrücke pro Seite.
- Warum braucht jede Seite einen eigenen aussagekräftigen Seitentitel?Der Seitentitel steht im Browser-Tab, im Google-Ergebnis und ist das Erste, was Vorleseprogramme ansagen. WCAG 2.4.2 verlangt ihn für jede Seite.
- Was bedeutet Fokus-Reihenfolge auf einer Website?Die Fokus-Reihenfolge ist die Reihenfolge, in der die Tabulatortaste die Bedienelemente ansteuert. Sie muss der sichtbaren Anordnung folgen (WCAG 2.4.3).
- Woran erkennt man einen guten Linktext?Ein guter Linktext benennt sein Ziel: „Preisliste herunterladen“ statt „hier klicken“. Warum WCAG 2.4.4 das verlangt und wie es geprüft wird.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: Sebastian Pichler, CC0





