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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Prüfpunkt 1.2.5Stufe AAAudio und Video

Wann braucht ein aufgezeichnetes Video eine Audiodeskription?

Ein aufgezeichnetes Video braucht eine Audiodeskription, sobald wichtige Inhalte nur im Bild erscheinen — eingeblendete Zahlen, Diagramme, gezeigte Handgriffe. Eine zusätzliche Tonspur beschreibt diese Bildinhalte dann in den Sprechpausen, damit blinde Menschen dem Video vollständig folgen können. Erzählt der Ton bereits alles Wichtige, ist keine zusätzliche Spur nötig.

Die zweite Tonspur macht das Bild hörbar

Diese Anforderung baut auf der Grundregel für Medienalternativen auf und verlangt für aufgezeichnete Videos ausdrücklich die beschreibende Tonspur. Der Unterschied zur einfacheren Stufe: Eine reine Textfassung genügt hier nicht mehr — die Beschreibung soll im Video selbst hörbar sein. Praktisch heißt das: Ihr Produktvideo bekommt eine zweite Tonfassung, in der ein Erzähler die Sprechpausen nutzt, um das Sichtbare zu benennen — „Die Monteurin löst die zwei Schrauben an der Unterseite“. Der Besucher wählt im Abspieler zwischen Originalton und beschriebener Fassung. Am günstigsten fährt, wer schon beim Dreh Sprechpausen einplant und alles Wichtige aussprechen lässt.

So prüft unser Messkern die Audiodeskription

Die automatische Prüfung untersucht jedes Video-Element auf Ihrer Seite: Gibt es eine Beschreibungs-Spur, wird die zugehörige Datei tatsächlich geladen und auf echte Einträge mit Zeitangaben geprüft. Nur wenn jede gefundene Videodatei eine solche gefüllte Spur hat, gilt das Kriterium als automatisch bestanden — ein leerer Verweis reicht nicht. Was die Maschine grundsätzlich nicht kann: beurteilen, ob ein Video überhaupt beschreibungsbedürftige Bildinhalte hat, ob die Beschreibung treffend ist und was in eingebetteten Fremdabspielern wie YouTube steckt. In diesen Fällen weist der Bericht das Kriterium als „manuell prüfen“ aus. Beim Gold-Standard sieht ein Mensch das Video an und entscheidet.

Beispiele

Aufgezeichnetes Video mit Handlung

Verstoß
<video controls src="imagefilm.mp4">
  <track kind="captions" src="imagefilm.vtt" srclang="de">
</video>
Erfüllt
<video controls src="imagefilm.mp4">
  <track kind="captions" src="imagefilm.vtt" srclang="de">
  <track kind="descriptions" src="imagefilm-ad.vtt" srclang="de">
</video>
<p><a href="imagefilm-mit-audiodeskription.mp4">Fassung mit Audiodeskription</a></p>

Auf Stufe AA reicht ein Transkript nicht mehr: Das Video braucht eine Tonspur oder Fassung, die das Bild beschreibt.

So gehen Sie es an

  1. Hören Sie Ihre Videos mit geschlossenen Augen an und notieren Sie jede Stelle, an der Ihnen Information fehlt.
  2. Lassen Sie bei neuen Produktionen alles Eingeblendete auch aussprechen — dann braucht es oft gar keine eigene Beschreibungs-Spur.
  3. Beauftragen Sie für bestehende, bildlastige Videos eine beschriebene Tonfassung bei einem darauf spezialisierten Dienstleister.
  4. Bitten Sie Ihre Agentur, die Beschreibungs-Spur als eigene, wählbare Tonspur im Abspieler einzubinden.
  5. Priorisieren Sie: Beginnen Sie mit den Videos, die Kaufentscheidungen oder Vertragsabschlüsse vorbereiten.

Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit

Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.

Foto: Kelly Sikkema, CC0

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