Prüfpunkt 3.1.5Stufe AAASprache und Verständlichkeit
Wie verständlich muss ein Text sein und wann braucht er eine einfache Fassung?
Ein Text, für den man neun Schuljahre braucht, schließt viele Menschen aus: mit Lernschwierigkeiten, Legasthenie, geringer Lesekompetenz oder anderer Erstsprache. Das Kriterium 3.1.5 der Stufe AAA verlangt, dass ein Text, der mehr Lesekompetenz braucht als die Unterstufe der Sekundarstufe vermittelt (etwa neun Schuljahre), eine ergänzende Fassung bekommt, die dieses Niveau nicht überschreitet: eine Zusammenfassung, eine Fassung in einfacher Sprache oder eine Erklärung mit Bildern.
Was das Kriterium verlangt
Der Maßstab ist das Leseniveau nach etwa neun Schuljahren. Texte, die darüber liegen, brauchen eine ergänzende Fassung, die es nicht überschreitet. Die ergänzende Fassung muss den Inhalt vollständig tragen; eine Zusammenfassung muss deshalb alles Wesentliche nennen. Ausgenommen sind Eigennamen, Titel und Texte, deren Inhalt selbst anspruchsvoll ist (ein Gesetzestext bleibt ein Gesetzestext), aber auch dort hilft eine Erklärung, die das Niveau erreicht. Das Kriterium verlangt keine Leichte Sprache nach den strengen Regeln; einfache Sprache mit kurzen Sätzen, bekannten Wörtern und klarer Gliederung reicht.
Wie sich das Niveau messen lässt
Für Deutsch gibt es Lesbarkeitsformeln, die aus Satzlänge und Wortlänge ein Niveau schätzen: die Wiener Sachtextformel und die Flesch-Formel in der deutschen Anpassung. Sie sind grob, aber für die Frage „liegt der Text weit über neun Schuljahren“ brauchbar. Eine bessere Probe ist ein Leser aus der Zielgruppe: Wenn er den Text nicht in eigenen Worten wiedergeben kann, ist er zu schwer. Behördentexte, Verträge und Datenschutzerklärungen liegen fast immer weit über der Grenze.
So gehen wir damit um
Die Messung berechnet je Seite eine Lesbarkeitsschätzung aus Satz- und Wortlänge und kann so sagen, welche Seiten weit über dem Niveau liegen und ob eine einfache Fassung verlinkt ist. Ob die Fassung den Inhalt trägt, beurteilt ein Mensch. Das Kriterium gehört zur Kategorie AAA im Wissen; die Schätzung steht als Hinweis im Bericht.
Beispiele
Behördensatz ohne einfache Fassung
<p>Die Gewährung der Beihilfe setzt voraus, dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet hat und das Haushaltseinkommen die in der Verordnung festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet.</p><section aria-labelledby="einfach">
<h2 id="einfach">In einfacher Sprache</h2>
<p>Sie bekommen die Beihilfe, wenn zwei Dinge stimmen: Sie wohnen in der Gemeinde. Und Ihre Familie verdient nicht mehr als die Grenze. Die Grenze steht in der Tabelle unten.</p>
</section>
<p>Die Gewährung der Beihilfe setzt voraus, …</p>Die anspruchsvolle Fassung bleibt; eine Zusammenfassung auf dem Niveau der Unterstufe kommt dazu.
So gehen Sie es an
- Schätzen Sie das Niveau Ihrer wichtigsten Seiten mit einer Lesbarkeitsformel; alles über neun Schuljahren bekommt eine ergänzende Fassung.
- Schreiben Sie für jede dieser Seiten eine Zusammenfassung in einfacher Sprache: kurze Sätze, ein Gedanke je Satz, bekannte Wörter, Beispiele.
- Setzen Sie die einfache Fassung sichtbar an den Anfang der Seite oder verlinken Sie sie an der ersten Stelle.
- Lassen Sie die Fassung von einer Person aus der Zielgruppe lesen und in eigenen Worten wiedergeben.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
- Wann muss eine Website die Aussprache eines Wortes angeben?WCAG 2.2 Kriterium 3.1.6 (Stufe AAA): Hängt die Bedeutung eines Wortes von der Aussprache ab, ist die Aussprache verfügbar. Beispiele im Deutschen und die Umsetzung.
- Warum sollte sich eine Seite nur auf Wunsch des Besuchers ändern?WCAG 2.2 Kriterium 3.2.5 (Stufe AAA): Neue Fenster, Umleitungen oder Absenden bei Änderung passieren nur auf Anfrage des Besuchers oder sind abschaltbar.
- Wann braucht ein Formular eine Hilfe direkt am Feld?WCAG 2.2 Kriterium 3.3.5 (Stufe AAA): Zu jedem Formular gibt es Hilfe im Zusammenhang, etwa Hinweise am Feld, Beispiele oder einen Hilfelink. Was hineingehört.
- Wie verhindert ein Formular Fehler vor dem Absenden?WCAG 2.2 Kriterium 3.3.6 (Stufe AAA): Jede Absendung ist rückgängig machbar, wird geprüft oder vorher zur Bestätigung gezeigt, nicht nur bei Geld und Recht.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: Edho Pratama, CC0





