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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Leistungen · Daten & Recht

Tracker-Verbindungen vor der Einwilligung: die IP reicht schon

Der Prüfer erfasst alle Verbindungen zu Fremd-Servern, die vor jeder Einwilligung entstehen. Entscheidend ist: Schon der Aufruf übermittelt die IP-Adresse des Besuchers und meist auch, welche Seite er gerade ansieht — ein Cookie braucht es dafür nicht.

Was dazu geprüft wird

1 Prüfpunkte aus dem DSGVO-Regelwerk des Prüfdienstes — die Liste stammt aus dem Messkern, nicht aus diesem Text.

  • Keine Tracker-Verbindungen vor Einwilligung · dsgvo-tracker-preconsent

Jeder dieser Punkte steht mit Erklärung in der vollständigen Prüfpunktliste.

Worauf es in der Praxis ankommt

Das ist der Punkt, den viele Einwilligungslösungen übersehen: Sie blockieren das Setzen von Cookies, aber nicht das Laden der Datei. Die Verbindung steht trotzdem, und die Übermittlung hat stattgefunden.

Erfasst wird ein vollständiges Inventar der Fremd-Hosts, nach Art geordnet — Tracker, Tag-Manager, Schriften, Karten, Videos, soziale Netzwerke, Captchas, Auslieferungsnetze. So ist erkennbar, was überhaupt eingebunden ist.

Ein Tag-Manager ist dabei ein Sonderfall: Er selbst misst nichts, lädt aber alles nach, was in ihm konfiguriert ist. Was er auslöst, sieht man erst zur Laufzeit.

Häufige Fragen

Ist eine Verbindung ohne Cookie schon problematisch?

Ja. Übertragen werden IP-Adresse, aufgerufene Seite und technische Angaben zum Browser. Das ist eine Übermittlung personenbezogener Daten, unabhängig davon, ob ein Cookie gesetzt wird.

Was ist mit Auslieferungsnetzen für Bibliotheken?

Sie werden gesondert ausgewiesen. Auch dort entsteht eine Verbindung zu einem Dritten — die saubere Lösung ist, solche Dateien vom eigenen Server auszuliefern.

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