Aktualität
Aktualität: Was Ihre Website über sich verrät
Veraltete Software ist die häufigste Einbruchsursache im Web — und eine Website verrät von außen mehr über ihren Stand, als den meisten Betreibern bewusst ist. Wir werten aus, was Ihre Seite selbst preisgibt: eingesetztes System, Erweiterungen, Frontend-Bibliotheken und Versions-Signaturen. Ohne Zugangsdaten, ohne Scan, ohne einen einzigen zusätzlichen Abruf.
- Regelwerk software-v1, rein passivUmfang und Regelwerk stehen im Bericht, nachzählbar.
- Menschliche PrüfungKlare Entscheidungen beim Gold-Standard: strittige Fälle beurteilt ein Mensch.
- NachvollziehbarJeder Befund mit Begründung, Quelle und Fundstelle.
- Öffentlich verifizierbarÜber Prüf-ID, QR-Code und eine offene Verifikationsseite.
Was konkret geprüft wird
- Erkanntes System und Version (WordPress, Joomla, Drupal, TYPO3, Contao, Shopware, Magento, PrestaShop, OXID, OpenCart, phpBB, Moodle u. a.)
- Erweiterungen und Themes samt Version, soweit sie in Asset-Pfaden sichtbar werden
- Frontend-Bibliotheken mit veröffentlichtem Wartungsende (etwa jQuery 1.x/2.x, AngularJS, Bootstrap 3/4, Vue 2)
- Versions-Signaturen in Antwort-Headern (Server, X-Powered-By und Verwandte)
- Gehostete Baukästen (Shopify, Wix, Squarespace, Webflow, Jimdo) werden als anbietergewartet erkannt und nicht bemängelt
So entsteht Ihr Teilsiegel
- Domain nachweisenDNS-TXT-Eintrag oder Datei im .well-known-Pfad.
- Umfang wählenNach Seitenstaffel, bis zu 1 000 Seiten.
- Automatische PrüfungAlles technisch Entscheidbare wird gemessen.
- Prüfer-UrteilStrittige Fälle beurteilt ein Mensch, beim Gold-Standard.
- TeilsiegelAb 90 von 100 Punkten in diesem Prüfbereich.
Warum wir keine Zugangsdaten wollen — und was das für die Aussage bedeutet
Andere Anbieter verlangen FTP- oder Datenbank-Zugang, um eine Vollinventur zu erstellen. Wir tun das bewusst nicht: Unsere Prüfordnung sagt zu, ausschließlich passiv und lesend zu arbeiten. Ein Prüfer, der Server-Zugangsdaten sammelt, ist selbst ein Risiko — und ein Siegel, das auf Innenzugriff beruht, könnte niemand von außen nachvollziehen.
Der Preis dieser Haltung ist Ehrlichkeit über die Grenze: Von außen erkennbar ist immer nur ein Teil der installierten Software. Ein Ergebnis von 100 heißt deshalb „von außen ist nichts Nachteiliges erkennbar" — nicht „die Installation ist sicher". Wer eine Vollinventur braucht, installiert dafür besser ein eigenes Werkzeug in seiner Umgebung, statt Zugangsdaten aus der Hand zu geben.
Das Ergebnis: ein nachprüfbares Teilsiegel
Erreicht Ihre Website in diesem Prüfbereich den Zielwert, erhalten Sie ein Teilsiegel mit eigener Prüf-ID und einer öffentlichen Verifikationsseite mit Ergebnis, Prüfdatum und Gültigkeit. Wie die Prüfung abläuft, steht im Prüfverfahren, die Konditionen unter Preise.
Themen im Einzelnen
10 Seiten entlang der Leitlinien des Regelwerks, je mit den zugehörigen Prüfpunkten und eigenen Fragen.
- Bibliotheken ohne Herstellerpflege: der einzige schwere Befund
- Die Versionsnummer des Systems: warum sie nicht nach außen gehört
- Erweiterungen und ihre Versionen: das größere Angriffsfeld
- Antwort-Kopfzeilen: welche Software der Server von sich erzählt
- Nichts erkennbar heißt nicht sicher
- Passive Erkennung: kein einziger zusätzlicher Abruf
- Welche Systeme erkannt werden — und woran
- Warum dieser Prüfbereich nie „kritisch" meldet
- Die Gewichtung: warum eine Regel doppelt so viel zählt wie die anderen
- Kein Sicherheitsscan: was dieser Prüfbereich bewusst auslässt
Wie ein Ergebnis aussieht
Jedes Kriterium bekommt genau eines von drei Urteilen. Ein Kriterium gilt nie allein deshalb als erfüllt, weil die Messung nichts gefunden hat.
- Erfüllt: nachweislich, mit Beleg
- Noch offen: wartet auf ein Prüfer-Urteil
- Noch zu erfüllen: Fundstelle, Regel und Maßnahme benannt
Ein Teilsiegel entsteht ab 90 von 100 Punkten in diesem Prüfbereich.
Unsere eigene Website erreicht hier derzeit 70 von 100.
Gut zu wissen
- Rein passiv: kein Scan, kein Zugriff, kein zusätzlicher Abruf.
- Wir melden fehlende Herstellerpflege und sichtbare Versionen — nicht Verwundbarkeit.
- Wird nichts erkannt, heißt das ausdrücklich „kein Nachweis" — kein Freibrief.




