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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Prüfpunkt 3.1.3Stufe AAASprache und Verständlichkeit

Wie erklärt eine Website ungewöhnliche Wörter und Fachbegriffe?

Behördendeutsch, Fachjargon, Redewendungen, die wörtlich genommen keinen Sinn ergeben: Für Menschen mit Lernschwierigkeiten, kognitiven Einschränkungen oder einer anderen Erstsprache ist ein unerklärtes Wort eine Mauer. Das Kriterium 3.1.3 der Stufe AAA verlangt, dass eine Website ungewöhnliche Wörter erklärt, entweder direkt im Text, per Verweis auf ein Glossar oder über eine Definitionsliste.

Was das Kriterium verlangt

Für Wörter oder Wendungen, die ungewöhnlich oder eingeschränkt gebräuchlich sind, gibt es einen Mechanismus, der ihre Bedeutung liefert. Dazu zählen Fachbegriffe, Redewendungen („den Ball flach halten“), Jargon einer Branche und Wörter, die im Zusammenhang anders gemeint sind als üblich. Der Mechanismus kann eine Erklärung in Klammern sein, ein Link zum Glossar, eine Definition beim ersten Vorkommen oder ein Glossar-Eintrag, der von jedem Vorkommen aus erreichbar ist.

Was ungewöhnlich ist

Die Grenze hängt vom Publikum ab. Eine Seite für Fachleute darf deren Sprache sprechen; eine Seite für alle Bürger nicht. Ein guter Maßstab: Steht das Wort in einem allgemeinen Wörterbuch mit derselben Bedeutung, ist es üblich. Steht es nur in Fachwörterbüchern, in der Bedeutung einer Branche oder als Redewendung, ist es erklärungsbedürftig. Abkürzungen behandelt das eigene Kriterium 3.1.4.

So gehen wir damit um

Die Messung kann Wörter gegen eine Häufigkeitsliste der Sprache halten und seltene Wörter ohne Erklärung als Hinweis ausweisen; ob ein Wort für das Publikum der Seite ungewöhnlich ist und ob die Erklärung stimmt, beurteilt ein Mensch. Das Kriterium gehört zur Kategorie AAA im Wissen.

Beispiele

Fachwort ohne Erklärung

Verstoß
<p>Die Vorsteuer wird im Voranmeldungszeitraum geltend gemacht.</p>
Erfüllt
<p>Die <a href="/glossar#vorsteuer">Vorsteuer</a> (die Umsatzsteuer, die Sie selbst bezahlt haben) wird im Voranmeldungszeitraum geltend gemacht.</p>
<!-- /glossar: <dl><dt id="vorsteuer">Vorsteuer</dt><dd>…</dd></dl> -->

Erklärung in Klammern beim ersten Vorkommen oder ein Link zum Glossar, der vom Wort aus erreichbar ist.

So gehen Sie es an

  1. Sammeln Sie Wörter, die Leser Ihnen nachfragen oder die in der Suche Ihrer Website häufig vorkommen: Das sind die erklärungsbedürftigen.
  2. Legen Sie ein Glossar als eigene Seite mit Definitionsliste an und verlinken Sie jedes Fachwort beim ersten Vorkommen dorthin.
  3. Erklären Sie im Text beim ersten Vorkommen in Klammern, wo ein Link zu umständlich wäre.
  4. Ersetzen Sie Redewendungen und Jargon, wo ein einfaches Wort dasselbe sagt; das ist die beste Erklärung.

Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit

Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.

Foto: Edho Pratama, CC0

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