Prüfpunkt 2.3.2Stufe AAABewegung, Blinken und Ton
Warum darf nichts auf der Seite mehr als dreimal pro Sekunde blitzen?
Blitzende Inhalte können bei Menschen mit photosensitiver Epilepsie einen Anfall auslösen. Die Stufe A (2.3.1) verbietet Blitzen über dreimal je Sekunde, lässt aber Ausnahmen für kleine Flächen und geringen Rot-Kontrast. Das Kriterium 2.3.2 der Stufe AAA streicht die Ausnahmen: Nichts auf der Seite blitzt öfter als dreimal je Sekunde, egal wie klein und wie blass.
Was das Kriterium verlangt
Kein Element auf der Seite wechselt öfter als dreimal je Sekunde zwischen hell und dunkel oder zwischen kontrastierenden Farben: keine Animation, kein Video, kein blinkendes Symbol, kein Werbebanner. Die Stufe A erlaubt Blitzen, wenn die Fläche klein ist (unter etwa 21.824 Pixel bei üblichem Abstand) oder die Helligkeitsänderung gering. Die Stufe AAA erlaubt es gar nicht. Ein Video mit Stroboskop-Szene braucht daher eine bearbeitete Fassung oder eine Warnung mit Sperre vor dem Abspielen.
Für wen das zählt
Etwa drei von hundert Menschen mit Epilepsie reagieren auf Lichtreize; für sie kann ein blitzendes Video einen Anfall auslösen, mit Sturz- und Verletzungsgefahr. Auch Menschen mit Migräne oder vestibulären Störungen reagieren auf Flackern mit Übelkeit und Kopfschmerz. Weil ein Anfall nicht rückgängig zu machen ist, ist das Kriterium eines der wenigen, bei denen ein einziger Verstoß einen Menschen ernsthaft schädigen kann.
So gehen wir damit um
Die Messung findet Animationen und Videos auf der Seite; die Blitzfrequenz eines Videos misst sie nicht. Für Videos gibt es Analysewerkzeuge (etwa PEAT), die eine Datei auf gefährliche Sequenzen prüfen. Das Kriterium gehört zur Kategorie AAA im Wissen; auf Stufe A prüft der Dienst 2.3.1 an CSS-Animationen und blinkenden Elementen.
Beispiele
Kleines blitzendes Symbol
.live-punkt { width: 10px; animation: blink 0.2s infinite; }
/* auf Stufe A erlaubt, weil die Fläche klein ist */.live-punkt { width: 10px; animation: none; }
.live-punkt::after { content: "LIVE"; }Auf Stufe AAA gibt es keine Ausnahme für kleine Flächen oder geringen Kontrast: nichts blitzt öfter als dreimal je Sekunde.
So gehen Sie es an
- Suchen Sie animierte Elemente: blinkende Hinweise, Ladeanzeigen, Banner, GIF-Bilder, Hintergrundvideos.
- Setzen Sie jede Frequenz auf höchstens drei Wechsel je Sekunde oder streichen Sie die Animation.
- Prüfen Sie Videos mit einem Blitzanalyse-Werkzeug, bevor Sie sie veröffentlichen; schneiden Sie Stroboskop-Szenen heraus.
- Respektieren Sie die Betriebssystem-Einstellung „Bewegung reduzieren“ und schalten Sie dann alle Animationen ab.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
- Wie werden Animationen bei Bedienung abschaltbar?WCAG 2.2 Kriterium 2.3.3 (Stufe AAA): Animationen, die eine Bedienung auslöst, lassen sich abschalten, außer sie sind für die Funktion nötig.
- Wie erkennt ein Besucher, wo er sich auf der Website befindet?WCAG 2.2 Kriterium 2.4.8 (Stufe AAA): Die Position der Seite innerhalb der Website ist erkennbar, etwa über Brotkrumen oder eine markierte Menüstelle.
- Wann ist ein Linktext auch ohne Zusammenhang verständlich?WCAG 2.2 Kriterium 2.4.9 (Stufe AAA): Der Zweck jedes Links geht aus dem Linktext allein hervor, ohne den umgebenden Satz. Kein „mehr“, kein „hier klicken“.
- Wann braucht ein Text Zwischenüberschriften?WCAG 2.2 Kriterium 2.4.10 (Stufe AAA): Inhalte sind mit Abschnittsüberschriften gegliedert. Warum Vorleseprogramm und eilige Leser sie brauchen.
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Foto: Sebastian Pichler, CC0





