Barrierefreiheit
Barrierefreiheit prüfen lassen (WCAG 2.2 AA)
Barrierefreiheit ist seit Juni 2025 für viele Websites gesetzliche Pflicht — und das einzige unserer Prüffelder, in dem ein rein automatischer Test nachweislich nicht genügt. Wir prüfen die 55 Erfolgskriterien der WCAG 2.2, Stufen A und AA: maschinell, wo eindeutig messbar — und mit menschlichem Urteil, wo eine Maschine nicht entscheiden kann.
- 55 Erfolgskriterien · WCAG 2.2 A/AAUmfang und Regelwerk stehen im Bericht, nachzählbar.
- Menschliche PrüfungKlare Entscheidungen beim Gold-Standard: strittige Fälle beurteilt ein Mensch.
- NachvollziehbarJeder Befund mit Begründung, Quelle und Fundstelle.
- Öffentlich verifizierbarÜber Prüf-ID, QR-Code und eine offene Verifikationsseite.
Was wird geprüft?
Alle vier Prinzipien der WCAG-Richtlinien; die Zahlen sind aus dem Katalog gezählt.
Was konkret geprüft wird
- Automatisierte Messung im echten Browser (nicht nur im Quelltext), auf jeder Seite des Prüfumfangs
- Tastatur-Bedienbarkeit, Fokus-Sichtbarkeit und interaktive Elemente über eine eigene Interaktionsprüfung
- Kontraste, Textalternativen, Struktur (Überschriften, Landmarken, Beschriftungen)
- Unentscheidbare Kriterien bleiben offen, bis ein Prüfer sie beurteilt — sie zählen nie automatisch als bestanden
- Ergebnis je WCAG-Erfolgskriterium einsehbar, kombiniert aus Messung und menschlichen Urteilen
So entsteht Ihr Teilsiegel
- Domain nachweisenDNS-TXT-Eintrag oder Datei im .well-known-Pfad.
- Umfang wählenNach Seitenstaffel, bis zu 1 000 Seiten.
- Automatische PrüfungAlles technisch Entscheidbare wird gemessen.
- Prüfer-UrteilStrittige Fälle beurteilt ein Mensch, beim Gold-Standard.
- TeilsiegelAb 90 von 100 Punkten in diesem Prüfbereich.
BaFG und BFSG: Was seit 28. Juni 2025 gilt
Mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind seit 28. Juni 2025 weite Teile des E-Commerce und digitaler Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet — Maßstab ist in der Praxis die EN 301 549, die auf die WCAG verweist.
Unsere Prüfung ist eine technische Untersuchung gegen die WCAG 2.2 A/AA und ersetzt keine Rechtsberatung — ob und wie ein Gesetz auf Ihr Angebot anwendbar ist, klärt sie nicht. Sie liefert die belastbare technische Grundlage dafür: was heute erfüllt ist, was nicht, und wo menschliches Urteil nötig war.
Das Ergebnis: ein nachprüfbares Teilsiegel
Erreicht Ihre Website in diesem Prüfbereich den Zielwert, erhalten Sie ein Teilsiegel mit eigener Prüf-ID und einer öffentlichen Verifikationsseite mit Ergebnis, Prüfdatum und Gültigkeit. Wie die Prüfung abläuft, steht im Prüfverfahren, die Konditionen unter Preise.
Themen im Einzelnen
13 Seiten entlang der Leitlinien des Regelwerks, je mit den zugehörigen Prüfpunkten und eigenen Fragen.
- Alternativtexte prüfen: wann ein Bild einen Text braucht
- Untertitel und Audiodeskription: was bei Video und Audio verlangt wird
- Struktur und Lesereihenfolge: warum Aussehen und Code übereinstimmen müssen
- Farbkontraste prüfen: 4,5:1, 3:1 und was sonst noch zählt
- Tastaturbedienung prüfen: alles erreichbar, nichts gefangen
- Zeitbegrenzungen und bewegte Inhalte: Kontrolle beim Nutzer
- Blitzende Inhalte: die Grenze von dreimal pro Sekunde
- Navigation und Fokus: sichtbar, auffindbar, in sinnvoller Reihenfolge
- Zielgrößen und Zeigereingaben: 24×24 Pixel und was daran hängt
- Sprachauszeichnung prüfen: lang-Attribut richtig setzen
- Vorhersehbarkeit: keine Überraschungen bei Fokus und Eingabe
- Formulare und Fehlermeldungen: erkennen, erklären, vermeiden
- Name, Rolle, Wert und Statusmeldungen: was Hilfsmittel aus dem Code lesen
Wie ein Ergebnis aussieht
Jedes Kriterium bekommt genau eines von drei Urteilen. Ein Kriterium gilt nie allein deshalb als erfüllt, weil die Messung nichts gefunden hat.
- Erfüllt: nachweislich, mit Beleg
- Noch offen: wartet auf ein Prüfer-Urteil
- Noch zu erfüllen: Fundstelle, Regel und Maßnahme benannt
Ein Teilsiegel entsteht ab 90 von 100 Punkten in diesem Prüfbereich.
Unsere eigene Website erreicht hier derzeit 89 von 100.
Gut zu wissen
- Ein Kriterium gilt nur als bestanden, wenn ein Nachweis vorliegt.
- Nicht entscheidbare Kriterien bewertet ein Prüfer — beim Gold-Standard.
- Das Teilsiegel ist 12 Monate gültig und jederzeit öffentlich verifizierbar.
- Wiederholungsprüfungen zeigen die Veränderung im Zeitverlauf.




