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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit prüfen lassen (WCAG 2.2 AA)

Barrierefreiheit ist seit Juni 2025 für viele Websites gesetzliche Pflicht — und das einzige unserer Prüffelder, in dem ein rein automatischer Test nachweislich nicht genügt. Wir prüfen die 55 Erfolgskriterien der WCAG 2.2, Stufen A und AA: maschinell, wo eindeutig messbar — und mit menschlichem Urteil, wo eine Maschine nicht entscheiden kann.

  • 55 Erfolgskriterien · WCAG 2.2 A/AAUmfang und Regelwerk stehen im Bericht — nachzählbar.
  • Menschliche PrüfungKlare Entscheidungen statt Werkzeug-Schätzungen — beim Gold-Standard.
  • NachvollziehbarJeder Befund mit Begründung, Quelle und Fundstelle.
  • Öffentlich verifizierbarÜber Prüf-ID, QR-Code und eine offene Verifikationsseite.

Was wird geprüft?

Alle vier Prinzipien der WCAG-Richtlinien — die Zahlen sind aus dem Katalog gezählt.

  • 1. WahrnehmbarkeitInformationen müssen für alle Nutzer wahrnehmbar sein.20 Kriterien
  • 2. BedienbarkeitDie Bedienung der Website muss für alle möglich sein.20 Kriterien
  • 3. VerständlichkeitInhalte und Bedienung müssen verständlich sein.13 Kriterien
  • 4. RobustheitInhalte müssen von Hilfstechnologien zuverlässig interpretiert werden können.2 Kriterien

Was konkret geprüft wird

  • Automatisierte Messung im echten Browser (nicht nur im Quelltext), auf jeder Seite des Prüfumfangs
  • Tastatur-Bedienbarkeit, Fokus-Sichtbarkeit und interaktive Elemente über eine eigene Interaktionsprüfung
  • Kontraste, Textalternativen, Struktur (Überschriften, Landmarken, Beschriftungen)
  • Unentscheidbare Kriterien bleiben offen, bis ein Prüfer sie beurteilt — sie zählen nie automatisch als bestanden
  • Ergebnis je WCAG-Erfolgskriterium einsehbar, kombiniert aus Messung und menschlichen Urteilen

So entsteht Ihr Teilsiegel

  1. Domain nachweisenDNS-TXT-Eintrag oder Datei im .well-known-Pfad.
  2. Umfang wählen10, 30, 80 oder bis zu 150 Seiten.
  3. Automatische PrüfungAlles technisch Entscheidbare wird gemessen.
  4. Prüfer-UrteilStrittige Fälle beurteilt ein Mensch — nur beim Gold-Standard.
  5. TeilsiegelAb 90 von 100 Punkten in diesem Prüfbereich.

BaFG und BFSG: Was seit 28. Juni 2025 gilt

Mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und dem deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind seit 28. Juni 2025 weite Teile des E-Commerce und digitaler Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichtet — Maßstab ist in der Praxis die EN 301 549, die auf die WCAG verweist.

Unsere Prüfung ist eine technische Untersuchung gegen die WCAG 2.2 A/AA und ersetzt keine Rechtsberatung — ob und wie ein Gesetz auf Ihr Angebot anwendbar ist, klärt sie nicht. Sie liefert die belastbare technische Grundlage dafür: was heute erfüllt ist, was nicht, und wo menschliches Urteil nötig war.

Das Ergebnis: ein nachprüfbares Teilsiegel

Besteht Ihre Website in diesem Prüfbereich, erhalten Sie ein Teilsiegel mit eigener Prüf-ID und einer öffentlichen Verifikationsseite mit Ergebnis, Prüfdatum und Gültigkeit. Wie die Prüfung abläuft, steht im Prüfverfahren, die Konditionen unter Preise.

Häufige Fragen

Reicht ein automatisches Tool wie ein Overlay oder ein Scanner?

Nein. Ein erheblicher Teil der WCAG-Kriterien ist maschinell nicht entscheidbar. Werkzeuge, die trotzdem „100 % barrierefrei" ausweisen, verschweigen diese Lücke. Bei uns bleiben solche Kriterien sichtbar offen, bis ein Prüfer geurteilt hat.

Prüft ihr nach WCAG 2.1 oder 2.2?

Nach WCAG 2.2, Stufen A und AA — 55 Erfolgskriterien, einzeln ausgewiesen.

Bin ich vom BaFG/BFSG betroffen?

Das ist eine Rechtsfrage, die wir nicht beantworten — grob gilt die Pflicht seit 28.06.2025 für Verbraucher-E-Commerce und bestimmte digitale Dienste, mit Ausnahmen etwa für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen. Verbindlich klärt das eine Rechtsberatung; wir liefern den technischen Befund dazu.

Was passiert mit Kriterien, die eure Messung nicht findet?

Ein Kriterium gilt bei uns nie allein deshalb als erfüllt, weil die Messung nichts gefunden hat. Unser Messkern wird zudem gegen eine Testseite mit absichtlich eingebauten Fehlern geprüft — findet er sie nicht, ist er fehlerhaft, nicht die Seite gut.

Themen im Einzelnen

13 Seiten entlang der Leitlinien des Regelwerks — je mit den zugehörigen Prüfpunkten und eigenen Fragen.

Wie ein Ergebnis aussieht

Jedes Kriterium bekommt genau eines von drei Urteilen. Ein Kriterium gilt nie allein deshalb als erfüllt, weil die Messung nichts gefunden hat.

  • Bestandennachweislich erfüllt — mit Beleg
  • Nicht entscheidbarwartet auf ein Prüfer-Urteil
  • VerstoßFundstelle und Regel benannt

Ein Teilsiegel entsteht ab 90 von 100 Punkten in diesem Prüfbereich.

Unsere eigene Website erreicht hier derzeit 91 von 100.

Gut zu wissen

  • Ein Kriterium gilt nur als bestanden, wenn ein Nachweis vorliegt.
  • Nicht entscheidbare Kriterien bewertet ein Prüfer — beim Gold-Standard.
  • Das Teilsiegel ist 12 Monate gültig und jederzeit öffentlich verifizierbar.
  • Wiederholungsprüfungen zeigen die Veränderung im Zeitverlauf.

Relevante Standards