Prüfpunkt 1.2.8Stufe AAAAudio und Video
Wann braucht ein Video ein vollständiges Transkript?
Ein Transkript ist der Inhalt eines Videos als Text: alles Gesprochene, alle wichtigen Geräusche und alles, was im Bild passiert. Das Kriterium 1.2.8 der Stufe AAA verlangt eine solche Medienalternative für jedes aufgezeichnete Video. Taubblinde Menschen lesen sie mit der Braillezeile; wer eine langsame Verbindung hat, liest sie statt zu laden; wer Zeit sparen will, überfliegt sie. Ein Transkript ist die einzige Form, die wirklich alle erreicht.
Was in ein Transkript gehört
Das Transkript folgt dem Video in seiner Reihenfolge. Es enthält den gesprochenen Text mit Sprecherangabe, bedeutungstragende Geräusche in eckigen Klammern (Türklingel, Applaus), Texteinblendungen und Beschreibungen der Handlung. Ein Transkript, das nur den Ton enthält, erfüllt das Kriterium nur bei Nur-Audio-Inhalten. Für Videos muss die Bildseite mitgeschrieben sein, sonst fehlt genau das, was blinde und taubblinde Menschen brauchen.
Wo das Transkript steht
Am besten direkt unter dem Video auf derselben Seite, ausklappbar oder als eigener Abschnitt mit Überschrift. Eine eigene Seite ist zulässig, wenn der Link neben dem Video steht und den Zweck nennt („Transkript des Videos: Antrag stellen“). Suchmaschinen lesen das Transkript mit; viele Betreiber gewinnen dadurch Besucher, die nach einem Satz aus dem Video gesucht haben.
So gehen wir damit um
Die Messung erkennt Videos und kann prüfen, ob ein Verweis mit dem Wort Transkript in der Nähe steht. Ob der Text vollständig ist, beurteilt ein Mensch. Das Kriterium steht in der Kategorie AAA; die Stufen A und AA verlangen für aufgezeichnete Videos Untertitel und Audiodeskription.
Beispiele
Transkript nur mit dem Ton
<h2>Transkript</h2>
<p>Anna: Wir zeigen Ihnen jetzt, wie das Formular aussieht.</p><h2>Transkript</h2>
<p>Anna: Wir zeigen Ihnen jetzt, wie das Formular aussieht.</p>
<p>[Bild: Bildschirm mit dem Antragsformular; der Zeiger klickt auf „Neuer Antrag“ oben rechts.]</p>Die Medienalternative enthält Gesprochenes, Geräusche und das, was im Bild passiert, in der Reihenfolge des Videos.
So gehen Sie es an
- Lassen Sie den Ton automatisch transkribieren und korrigieren Sie das Ergebnis; automatische Erkennung liefert Rohtext, keine fertige Fassung.
- Ergänzen Sie je Szene eine Zeile zum Bild: wer ist zu sehen, was passiert, was wird eingeblendet.
- Stellen Sie das Transkript unter das Video, mit einer Überschrift, die das Video benennt.
- Prüfen Sie den Text mit der Tastatur und einem Vorleseprogramm: Ist er ohne das Video verständlich?
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
- Wie wird ein Live-Audio-Stream zugänglich?WCAG 2.2 Kriterium 1.2.9 (Stufe AAA): Live-Audio ohne Bild bekommt eine gleichwertige Textalternative, etwa eine Live-Mitschrift. Was gilt und wie es geht.
- Wie machen Websites den Zweck von Symbolen und Bereichen maschinenlesbar?WCAG 2.2 Kriterium 1.3.6 (Stufe AAA): Bedienelemente, Symbole und Bereiche tragen ihren Zweck im Quelltext, damit Hilfstechnik sie umgestalten kann. Was das bringt.
- Wann reicht ein Kontrast von 4,5:1 nicht mehr?WCAG 2.2 Kriterium 1.4.6 (Stufe AAA): Text braucht einen Kontrast von 7:1, großer Text 4,5:1. Was das für Farben bedeutet und wie es gemessen wird.
- Wie laut darf Hintergrundmusik unter Sprache sein?WCAG 2.2 Kriterium 1.4.7 (Stufe AAA): Bei aufgezeichneter Sprache ist der Hintergrundton 20 Dezibel leiser, abschaltbar oder fehlt. Warum das Schwerhörigen hilft.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: Kelly Sikkema, CC0





