Zum Inhalt springen

Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Prüfpunkt 3.1.1Stufe ASprache und Verständlichkeit

Warum muss eine Website ihre Sprache angeben?

Eine Website muss ihre Sprache im Quelltext angeben, damit Vorleseprogramme den Text richtig aussprechen. Ein blinder Besucher hört Ihre Seite, statt sie zu lesen. Fehlt die Sprachangabe, rät sein Programm — und liest deutschen Text womöglich mit englischen Ausspracheregeln vor. Aus „Kontakt aufnehmen“ wird dann unverständliches Kauderwelsch. Das WCAG-Kriterium 3.1.1 verlangt deshalb auf jeder Seite eine gültige Sprachangabe.

Was die Sprachangabe für Besucher bewirkt

Ein Vorleseprogramm wandelt Bildschirmtext in gesprochene Sprache um. Dafür muss es wissen, welche Sprache es vor sich hat: Deutsch, Englisch und Französisch folgen völlig verschiedenen Ausspracheregeln. Die Sprachangabe steht als kurzer Vermerk im Quelltext der Seite, meist ganz am Anfang, und ist für sehende Besucher unsichtbar. Sie hilft aber weit über das Vorlesen hinaus. Der Browser bietet die passende Übersetzung an, wenn ein ausländischer Gast die Seite öffnet. Die Silbentrennung bricht Wörter an den richtigen Stellen um. Und Suchmaschinen ordnen die Seite dem richtigen Sprachraum zu. Eine einzige Zeile im Quelltext entscheidet also darüber, ob Ihre Inhalte für viele Menschen brauchbar ankommen.

So prüft der Prüfservice die Sprachangabe

Dieses Kriterium prüft unser Messkern vollständig automatisch, mit dem anerkannten Prüfwerkzeug axe-core. Er lädt Ihre Seite in einem echten Browser und kontrolliert zwei Dinge: Erstens muss die Sprachangabe am Seitengerüst überhaupt vorhanden sein. Zweitens muss sie ein gültiges Sprachkürzel enthalten, etwa „de“ für Deutsch oder „de-AT“ für österreichisches Deutsch — ein Tippfehler wie „deutsch“ gilt als Verstoß. Um Zufallsbefunde auszuschließen, läuft axe-core zweimal mit 800 Millisekunden Abstand; nur was beide Läufe zeigen, zählt. Der Bericht weist das Kriterium anschließend klar aus: bestanden oder verstoßen, samt Beleg. Eine leere Prüfung gilt bei uns als Fehler, nie als Freibrief.

Beispiele

Sprache fehlt oder ist falsch

Verstoß
<html>
<html lang="en">  <!-- auf einer deutschen Seite, aus der Vorlage übernommen -->
Erfüllt
<html lang="de">
<html lang="de-AT">

Das Vorleseprogramm wählt nach lang die Stimme und die Aussprache. Mit „en“ liest es deutschen Text mit englischen Regeln.

So gehen Sie es an

  1. Öffnen Sie den Quelltext Ihrer Startseite per Rechtsklick und „Seitenquelltext anzeigen“ und suchen Sie in den ersten Zeilen nach dem Vermerk lang=„de“.
  2. Bitten Sie Ihre Agentur, die Sprachangabe im Seitengerüst zu setzen — dann gilt sie automatisch für alle Unterseiten.
  3. Prüfen Sie jede Sprachversion einzeln: Die englische Fassung Ihrer Website braucht das Kürzel „en“, die deutsche „de“.
  4. Wiederholen Sie den Blick in den Quelltext nach jedem Wechsel des Baukastensystems oder der Website-Software.

Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit

Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.

Foto: Edho Pratama, CC0

  • Siegel Digitale Barrierefreiheit
  • Siegel Daten & Recht
  • Siegel Technische Qualität
  • Siegel Digital Excellence
  • Siegel Cyberversicherung

Geprüft. Für eine bessere digitale Zukunft.euid.com →