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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Leistungen · Daten & Recht

Videos, Karten und Feeds: Einbettungen erst nach Zustimmung laden

Eingebettete Inhalte von Drittanbietern — Videos, Karten, soziale Feeds — dürfen erst nach einer Einwilligung geladen werden. Der Prüfer unterscheidet dabei zwischen einer direkten Einbettung und einer Vorschaltlösung, die den Inhalt erst auf Klick nachlädt.

Was dazu geprüft wird

1 Prüfpunkte aus dem DSGVO-Regelwerk des Prüfdienstes — die Liste stammt aus dem Messkern, nicht aus diesem Text.

  • Drittanbieter-Einbettungen erst nach Einwilligung · dsgvo-embeds-preconsent

Jeder dieser Punkte steht mit Erklärung in der vollständigen Prüfpunktliste.

Worauf es in der Praxis ankommt

Die Vorschaltlösung ist der übliche Weg: Statt des Videos erscheint ein Platzhalter mit Hinweis, und erst der Klick lädt den fremden Inhalt. Wichtig ist, dass der Platzhalter wirklich lokal ist — ein Vorschaubild vom fremden Server baut die Verbindung schon auf.

Der zweithäufigste Fehler ist die Einbettung im Fußbereich, die niemand bemerkt: eine Karte auf der Kontaktseite, ein Feed in der Seitenspalte. Sie laden bei jedem Aufruf mit.

Der Prüfer erkennt Vorschaltlösungen an ihrer Bauform und zählt sie nicht als Verstoß — eine korrekt umgesetzte Zwei-Klick-Lösung soll nicht bestraft werden.

Häufige Fragen

Genügt es, das Video erst beim Scrollen zu laden?

Nein. Verzögertes Laden ändert nichts an der Übermittlung, es verschiebt sie nur. Erforderlich ist eine Einwilligung, keine Verzögerung.

Was ist mit Anbietern, die eine datenschutzfreundliche Variante bewerben?

Sie verringern die Datenmenge, verhindern die Verbindung aber nicht. Der Prüfer weist sie als Einbettung aus; ob die Variante im Einzelfall genügt, ist eine Rechtsfrage.

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