Für Website-Betreiber · FAQ
Häufige Fragen von Website-Betreibern
Der Überblick steht auf der Seite Für Website-Betreiber. Hier stehen die Detailfragen vor der ersten Prüfung.
Was kostet eine Prüfung?
Der Preis folgt der Seitenzahl der Prüfung, verbrauchsbasiert und ohne Laufzeit. Die aktuellen Konditionen und die Staffel stehen auf der Preise-Seite; verbindlich ist die Kostenschätzung in der Bestellstrecke vor dem Start.
Wie lange dauert eine Prüfung?
Die maschinelle Messung läuft in der Regel innerhalb eines Tages, mit Rücksichts-Pausen zwischen den Abrufen. Prüfbereiche mit menschlichen Urteilen, vor allem Barrierefreiheit, brauchen zusätzlich die Beurteilung durch einen Prüfer.
Was ist ein Teilsiegel?
Jeder Prüfbereich erhält sein eigenes Teilsiegel. Ein Gesamtsiegel würde verdecken, dass eine Website in einem Feld glänzen und in einem anderen durchfallen kann. Teilsiegel sagen präzise, was geprüft wurde und was gilt.
Wie lange ist ein Siegel gültig?
Jedes Siegel trägt sein Gültigkeitsende sichtbar auf der Verifikationsseite. Nach Ablauf wird es dort als abgelaufen ausgewiesen; verlängert wird es durch eine erneute Prüfung.
Was passiert, wenn meine Website nicht besteht?
Für den betroffenen Prüfbereich wird kein Siegel ausgestellt. Sie erhalten die Befunde im Kundenbereich und können nach der Behebung erneut prüfen lassen. Ein Nichtbestehen bleibt unveröffentlicht; öffentlich sind nur ausgestellte Siegel.
Muss ich technisch etwas vorbereiten?
Nein. Geprüft wird die öffentlich erreichbare Website, so wie jeder Besucher sie sieht. Sie bestätigen lediglich die Verfügungsberechtigung über die Domain.
Ersetzt die Prüfung eine Rechtsberatung?
Nein. Die Prüfung ist eine technische Untersuchung. Sie liefert den belastbaren technischen Befund, auf dem eine Rechtsberatung aufsetzen kann.
Kann ich erst einmal unverbindlich sehen, wo ich stehe?
Ja. Die Bedarfsanalyse ist kostenlos und liefert einen vollständigen Befund, ausdrücklich ohne Siegel. Sie zeigt, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht, bevor Sie etwas beauftragen. Ein Siegel entsteht in der Vorprüfung oder im Gold-Standard.
Bekomme ich einen Bericht, und in welcher Form?
Sie bekommen den Befund als Web-Ansicht in Ihrem Kundenbereich und als PDF zum Weitergeben. Jeder Befund nennt Fundstelle, zugrunde liegende Regel und Schweregrad, damit Ihre Agentur direkt damit arbeiten kann. Der Bericht bleibt vertraulich: Er beschreibt Schwächen Ihrer Website und ist nur für Berechtigte abrufbar.
Wie zeige ich ein bestandenes Siegel auf meiner Website?
Laden Sie das Siegel auf der Verifikationsseite als SVG oder PNG herunter und liefern Sie die Datei von Ihrem eigenen Server aus. Setzen Sie darunter den Link auf die Verifikationsseite, damit jeder Besucher das Siegel überprüfen kann. So bleibt der Aufruf Ihrer Website eine Sache zwischen Ihnen und Ihren Besuchern; ein Bild, das bei jedem Aufruf von unserem Server nachgeladen würde, übermittelte uns deren IP-Adresse.
Wie viele Seiten meiner Website werden geprüft?
Sie legen den Umfang fest, bis 1000 Seiten. Der Prüfer startet auf Ihrer Startseite und folgt internen Verweisen; Seiten, die robots.txt ausschließt, werden nicht abgerufen. Der Bericht nennt die tatsächlich geprüfte Seitenzahl; ein Ergebnis gilt immer nur für diesen Umfang.
Belastet die Prüfung meinen Server?
Kaum. Der Prüfer ruft Seiten gedrosselt und nacheinander ab, hält sich an Ihre robots.txt und weist sich über eine eigene Kennung im User-Agent aus. Er füllt keine Formulare aus, löst keine Bestellungen aus und meldet sich nirgends an.
Braucht der Prüfer Zugangsdaten zu meinem CMS oder Server?
Nein, und wir nehmen sie auch nicht an. Geprüft wird ausschließlich das, was jeder Besucher öffentlich sieht. Das ist eine bewusste Grenze: Ein Prüfdienst, der Zugänge sammelt, wird selbst zum Risiko. Bereiche hinter einem Login bleiben deshalb außerhalb der Beurteilung.
Was, wenn ich mit einem Befund nicht einverstanden bin?
Melden Sie ihn mit der Prüf-ID und der betroffenen Adresse. Jeder Befund nennt die Regel, auf der er beruht; das macht ihn überprüfbar und im Zweifel widerlegbar. Stellt sich ein Befund als falsch heraus, wird er korrigiert; die Prüfordnung regelt das Verfahren verbindlich.




