Prüfpunkt 1.3.3Stufe AFarbe und Kontrast
Warum reichen Hinweise wie „der grüne Knopf rechts“ auf Websites nicht aus?
Hinweise wie „der grüne Knopf rechts“ reichen nicht aus, weil sie sich allein auf Sehen und Bildschirm-Anordnung stützen. Ein blinder Besucher kennt weder Farben noch Positionen, und am Handy rutscht „rechts“ oft nach unten. Anweisungen müssen deshalb immer auch über den Namen des Elements funktionieren: „Klicken Sie auf ‚Absenden'“.
Anweisungen, die für alle funktionieren
Diese Regel betrifft die Formulierungen auf Ihrer Website. „Füllen Sie das Feld rechts aus“, „klicken Sie den runden Knopf“, „die rot markierten Angebote gelten nur heute“ — all das setzt voraus, dass der Besucher Formen, Farben und Positionen wahrnimmt. Ein blinder Besucher hört diese Sätze und steht an: Sein Vorleseprogramm kennt kein „rechts“ und kein „rot“. Auch Menschen mit Farbenfehlsichtigkeit — davon gibt es viele — scheitern an reinen Farbangaben. Die Lösung ist einfach: Benennen Sie das Element beim Namen. „Klicken Sie auf ‚Angebot anfordern'“ funktioniert für alle, denn der Name wird vom Vorleseprogramm mit angesagt und bleibt auch am Handy derselbe.
So geht unsere Prüfung mit diesem Kriterium um
Ob ein Satz wie „der Knopf rechts“ irgendwo auf Ihrer Seite steht, ist eine Frage des Sprachverständnisses — eine Maschine kann Texte nach solchen Mustern durchsuchen, aber nicht sicher entscheiden, ob eine Formulierung im Zusammenhang wirklich die einzige Orientierung ist oder ob daneben eine benannte Alternative steht. Unser Messkern hält sich an seinen Grundsatz: Was er nicht belastbar messen kann, behauptet er auch nicht. Das Kriterium erscheint im Bericht deshalb als menschlicher Prüfpunkt. Beim Gold-Standard liest ein Prüfer Ihre Anleitungs- und Formulartexte und markiert jede Stelle, die sich allein auf Farbe, Form oder Position verlässt.
Beispiele
Hinweis nur über Form und Lage
<p>Klicken Sie auf den runden Knopf rechts, um fortzufahren.</p><p>Klicken Sie auf „Weiter“, um fortzufahren.</p>Wer die Seite hört oder linear liest, hat kein „rechts“ und keinen „runden Knopf“. Der Name des Elements trägt.
So gehen Sie es an
- Durchsuchen Sie Ihre Texte nach Wörtern wie „rechts“, „links“, „oben“, „unten“, „rot“ und „grün“ — und ergänzen Sie an diesen Stellen den Namen des gemeinten Elements.
- Formulieren Sie Anweisungen mit dem sichtbaren Beschriftungstext: „Klicken Sie auf ‚Weiter'“ statt „klicken Sie unten“.
- Prüfen Sie Formulare: Pflichtfelder sollten mit einem Wort wie „Pflichtfeld“ gekennzeichnet sein, nicht nur mit einer Farbe oder einem Sternchen allein.
- Bitten Sie Ihre Redaktion, neue Anleitungstexte einmal laut vorzulesen — Positionsangaben fallen dabei sofort auf.
- Denken Sie an die Handy-Ansicht: Was am großen Bildschirm rechts steht, rutscht dort oft nach unten.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
- Muss meine Website im Hochformat und im Querformat funktionieren?Ja — Inhalte dürfen die Bildschirm-Ausrichtung nicht erzwingen. Wer sein Tablet am Rollstuhl montiert hat, kann es oft nicht drehen.
- Was bringt das autocomplete-Attribut in Website-Formularen?Das autocomplete-Attribut sagt dem Browser, was ein Formularfeld erwartet — er füllt E-Mail oder Telefonnummer dann automatisch und fehlerfrei aus.
- Warum brauchen Fehlermeldungen und Links mehr als nur eine Farbe?Viele Menschen sehen Farben eingeschränkt. Information muss deshalb immer doppelt getragen werden: durch Farbe plus Text, Symbol oder Unterstreichung.
- Wie stoppen Besucher automatisch startende Musik auf einer Website?Ton, der länger als drei Sekunden automatisch spielt, braucht einen Stopp- oder Lautstärkeregler direkt auf der Seite — sonst ist er ein echtes Hindernis.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: Alex Mihis, CC0





