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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Prüfpunkt 3.1.4Stufe AAASprache und Verständlichkeit

Wie werden Abkürzungen auf einer Website verständlich?

DSGVO, BGBl., z. Hd., ÖNORM, USt-IdNr.: Wer die Abkürzung nicht kennt, versteht den Satz nicht, und Vorleseprogramme lesen sie oft als Buchstabensalat. Das Kriterium 3.1.4 der Stufe AAA verlangt, dass jede Abkürzung ausgeschrieben oder erklärt wird: beim ersten Vorkommen im Text, über das Element abbr mit Titel, per Link auf ein Abkürzungsverzeichnis oder in einem Glossar.

Was das Kriterium verlangt

Für jede Abkürzung, jedes Akronym und jede Initialenfolge ist die ausgeschriebene Form oder die Bedeutung erreichbar. Der einfachste Weg ist die Ausschreibung beim ersten Vorkommen je Seite: „Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“. Das Element abbr mit dem Attribut title liefert die Ausschreibung beim Überfahren, ist aber für Touch und Tastatur schwer erreichbar und gilt deshalb allein als schwache Lösung. Ein Verzeichnis, auf das jede Abkürzung verlinkt, oder ein Glossar erfüllen das Kriterium ebenso.

Für wen das zählt

Menschen mit Lernschwierigkeiten, Legasthenie oder Gedächtnisproblemen können sich Abkürzungen schlecht merken; jede unerklärte ist ein Stolperstein. Menschen mit anderer Erstsprache kennen die Abkürzungen des Landes nicht. Vorleseprogramme buchstabieren oder versuchen, die Abkürzung als Wort zu sprechen („Öhnorm“). Alle drei profitieren davon, dass die Abkürzung beim ersten Mal ausgeschrieben steht. Bei Behördentexten mit dutzenden Abkürzungen je Seite ist das der Unterschied zwischen lesbar und unlesbar.

So gehen wir damit um

Die Messung findet Abkürzungen an Großbuchstabenfolgen und Punktmustern und prüft, ob auf derselben Seite eine Ausschreibung in Klammern oder ein abbr-Titel steht. Das ist gut automatisierbar; die Frage, ob eine Abkürzung als Wort etabliert ist (etwa „Lkw“), beurteilt ein Mensch. Das Kriterium gehört zur Kategorie AAA im Wissen.

Beispiele

Abkürzung ohne Ausschreibung

Verstoß
<p>Die UID steht auf dem Bescheid des BMF.</p>
Erfüllt
<p>Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) steht auf dem Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).</p>
<p>Weitere Vorkommen: <abbr title="Umsatzsteuer-Identifikationsnummer">UID</abbr></p>

Beim ersten Vorkommen je Seite ausschreiben; abbr mit title ergänzt weitere Vorkommen.

So gehen Sie es an

  1. Schreiben Sie jede Abkürzung beim ersten Vorkommen je Seite aus und setzen Sie die Abkürzung in Klammern dahinter.
  2. Zeichnen Sie weitere Vorkommen mit abbr und title aus, damit auch die Mitte einer langen Seite erklärt ist.
  3. Führen Sie ein Abkürzungsverzeichnis als Seite mit Definitionsliste, verlinkt aus dem Fußbereich und aus dem Glossar.
  4. Streichen Sie Abkürzungen, die nur der Kürze dienen; „zum Beispiel“ ist so lang wie „z. B.“ plus Erklärung.

Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit

Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.

Foto: Edho Pratama, CC0

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