Prüfpunkt 2.2.2Stufe ABewegung, Blinken und Ton
Warum brauchen bewegte Inhalte auf Websites eine Pause-Funktion?
Bewegte Inhalte brauchen eine Pause-Funktion, weil Bewegung den Blick zwingend anzieht: Neben einem laufenden Bilderkarussell können Menschen mit Aufmerksamkeits- oder Lesestörungen den eigentlichen Text nicht erfassen. Die WCAG verlangen deshalb: Alles, was sich automatisch bewegt, blinkt oder rollt und länger als fünf Sekunden dauert, muss sich pausieren, stoppen oder ausblenden lassen. Das gilt auch für sich selbst aktualisierende Inhalte wie Ticker.
Karussells, Laufschriften und Hintergrundvideos
Die häufigsten Dauerläufer sind Startseiten-Karussells, die alle paar Sekunden das Bild wechseln, Hintergrundvideos hinter der Hauptüberschrift und Nachrichten-Ticker. Für viele Besucher sind sie eine Geduldsprobe, für manche eine echte Barriere: Wer langsam liest, verliert den Satz, wenn das Bild darunter wechselt. Wer eine Aufmerksamkeitsstörung hat, kann den Blick nicht von der Bewegung lösen. Die Lösung ist einfach — eine sichtbare Pause-Schaltfläche direkt am bewegten Element, per Maus und Tastatur bedienbar. Noch besser: Das Karussell wechselt gar nicht automatisch, sondern nur, wenn Besucher selbst weiterblättern.
So prüft der Prüfservice bewegte Inhalte
Der automatische Durchlauf erkennt die veralteten Blink- und Laufschrift-Elemente im Quelltext zuverlässig — sie gelten als Verstoß gegen dieses Kriterium. Moderne Karussells und Hintergrundvideos sind dagegen technisch normale Bausteine, deren Verhalten sich erst im Betrachten zeigt: Läuft es länger als fünf Sekunden, gibt es eine Pause-Schaltfläche, ist sie per Tastatur erreichbar. Diese Fragen beurteilt ein Mensch. Der Prüfbericht weist jedes WCAG-Kriterium einzeln aus — bestanden, verstoßen, manuell zu prüfen oder nicht automatisiert prüfbar — und macht damit sichtbar, welcher Teil der Aussage gemessen und welcher offen ist.
Beispiele
Karussell ohne Pause
<div class="slider" data-autoplay="true" data-interval="4000">…</div><div class="slider" data-autoplay="true" data-interval="4000">
<button type="button" aria-pressed="false" class="pause">Anhalten</button>
…
</div>Bewegung, die länger als fünf Sekunden läuft und automatisch startet, braucht Anhalten, Stoppen oder Ausblenden.
So gehen Sie es an
- Zählen Sie auf Ihrer Startseite alles, was sich von selbst bewegt: Karussell, Video, Ticker, animierte Kacheln.
- Geben Sie jedem dieser Elemente eine sichtbare Pause-Schaltfläche, die auch per Tastatur erreichbar ist.
- Stellen Sie Karussells auf manuelles Weiterblättern um — Besucher entscheiden selbst, wann das nächste Bild kommt.
- Entfernen Sie Blink- und Laufschrift-Elemente ersatzlos aus dem Quelltext; sie stammen aus einer anderen Web-Ära.
- Respektieren Sie die Betriebssystem-Einstellung „Bewegung reduzieren“ und schalten Sie Animationen dann ab.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
- Wie oft darf eine Website pro Sekunde aufblitzen?Höchstens dreimal pro Sekunde darf eine Website blitzen. Der WCAG-Grenzwert schützt Menschen mit photosensitiver Epilepsie vor Anfällen.
- Was ist ein Sprunglink und wozu dient er?Ein Sprunglink (Skip-Link) ist der erste Link einer Seite und führt direkt zum Hauptinhalt. Er erspart Tastaturnutzern Dutzende Tastendrücke pro Seite.
- Warum braucht jede Seite einen eigenen aussagekräftigen Seitentitel?Der Seitentitel steht im Browser-Tab, im Google-Ergebnis und ist das Erste, was Vorleseprogramme ansagen. WCAG 2.4.2 verlangt ihn für jede Seite.
- Was bedeutet Fokus-Reihenfolge auf einer Website?Die Fokus-Reihenfolge ist die Reihenfolge, in der die Tabulatortaste die Bedienelemente ansteuert. Sie muss der sichtbaren Anordnung folgen (WCAG 2.4.3).
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: Sebastian Pichler, CC0





