Prüfpunkt dsgvo-consent-signalDas Banner
Was ist ein Einwilligungs-Signal und warum braucht mein Tag-Manager eines?
Ein Cookie-Banner fragt den Besucher — aber wer sagt es den Diensten? Tag-Manager, Analyse und Werbeskripte müssen die Entscheidung erfahren, sonst laufen sie unabhängig vom Banner weiter. Dafür gibt es zwei verbreitete Signale: den Google Consent Mode, der die Voreinstellung vor dem Laden der Google-Dienste setzt und nach dem Klick aktualisiert, und den Standard TCF des Interessenverbands IAB, der die Einwilligung für viele Werbeanbieter maschinenlesbar macht. Der Prüfbereich Datenschutz liest, ob eines dieser Signale auf der Seite vorhanden ist.
Was der Prüfbereich liest
Für den Google Consent Mode sucht der Prüfbereich den Aufruf, der die Voreinstellung setzt — im Quelltext der Seite oder als Eintrag in der Datenschicht, über die der Tag-Manager arbeitet. Für TCF prüft er, ob die Schnittstelle vorhanden ist, über die Werbeanbieter den Einwilligungsstand abfragen. Beides ist reines Lesen; der Prüfbereich klickt nichts und stimmt nichts zu. Ist ein Signal vorhanden, steht das als Information im Bericht. Fehlt es, obwohl ein Tag-Manager oder Tracker geladen wird, entsteht ein Befund: Die Dienste können die Entscheidung des Besuchers dann nicht kennen. Der Befund ändert den Punktwert nicht; ob die Dienste vor der Einwilligung tatsächlich Daten senden, bewerten die Regeln zu Cookies und Tracker-Verbindungen.
Warum das Signal zur Einwilligung gehört
Seit 2024 verlangt Google für Werbe- und Messfunktionen in Europa den Consent Mode v2; ohne ihn verarbeiten diese Dienste keine Einwilligung und liefern keine verwertbaren Daten. Für die Betreiber heißt das: Ein Banner, das die Entscheidung nur speichert, aber nicht weitergibt, erfüllt weder die rechtliche Anforderung — die Dienste laufen ungeachtet der Ablehnung — noch die technische. Die meisten Consent-Werkzeuge bieten die Anbindung an; sie muss nur eingeschaltet und mit dem Tag-Manager verbunden sein. Der Prüfbereich macht sichtbar, ob diese Verbindung besteht, und damit, ob das Banner mehr ist als eine Anzeige.
So gehen Sie es an
- Aktivieren Sie im Consent-Werkzeug die Anbindung an Google Consent Mode v2 und, wenn Sie Werbeanbieter nutzen, an das TCF.
- Setzen Sie die Voreinstellung des Consent Mode vor dem Laden des Tag-Managers — die Reihenfolge im Quelltext entscheidet.
- Prüfen Sie nach der Einrichtung im Tag-Manager, ob die Tags auf den Einwilligungsstand reagieren.
- Lassen Sie die Seite erneut prüfen: Das erkannte Signal erscheint als Information im Bericht.
Weiter im Prüfbereich Daten & Recht
- Wann ist ein Cookie-Banner ein Dark Pattern?Großer Akzeptieren-Knopf, winziger Ablehnen-Link: Der Prüfbereich misst, ob Ablehnen so leicht ist wie Zustimmen — sonst ist die Einwilligung nicht freiwillig.
- Dürfen Cookies schon vor der Einwilligung gesetzt werden?Tracking-Cookies dürfen erst nach der Zustimmung gesetzt werden. Die Prüfung liest in einem frischen Browser aus, was Ihre Website vorher schon anlegt.
- Welche Fremdserver kontaktiert meine Website schon beim Aufruf?Jede Verbindung zu einem Tracking-Dienst überträgt die IP-Adresse des Besuchers. Die Prüfung protokolliert alle Fremdserver-Kontakte vor der Einwilligung.
- Wie lassen sich YouTube-Videos und Google Maps datenschutzfreundlich einbinden?Mit einer Zwei-Klick-Lösung laden YouTube, Google Maps und Social-Media-Inhalte erst nach dem Klick des Besuchers. Die Prüfung erkennt beide Varianten.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Daten & Recht; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: Hermes Rivera, CC0





