Prüfpunkt 1.4.9Stufe AAABilder und Grafiken
Wann darf Text als Bild erscheinen?
Ein Bild, das Text zeigt, lässt sich nicht vergrößern ohne Unschärfe, nicht umfärben, nicht vorlesen und nicht übersetzen. Die Stufe AA (1.4.5) erlaubt Bilder von Text, wenn sie anpassbar sind oder die Darstellung wesentlich ist. Das Kriterium 1.4.9 der Stufe AAA streicht die erste Ausnahme: Bilder von Text sind nur noch als reine Dekoration oder dort zulässig, wo genau diese Darstellung wesentlich ist, etwa bei Logos und Schriftmustern.
Was das Kriterium verlangt
Jeder Text, der Information trägt, steht als Text im Quelltext und wird vom Browser gesetzt. Grafiken mit Text sind erlaubt, wenn der Text nur schmückt (eine Bildunterschrift ist dann als Text daneben zu setzen) oder wenn die Darstellung selbst die Information ist: ein Logo, eine Kalligrafie, ein Schriftvergleich. Werbebanner mit Angebotstext, Überschriften als Grafik, Zitate als Bild und Tabellen als Screenshot verstoßen gegen das Kriterium.
Warum echter Text gewinnt
Echter Text lässt sich mit dem Browser vergrößern, mit Vorleseprogrammen hören, mit der Braillezeile lesen, per Übersetzung in andere Sprachen bringen, kopieren und durchsuchen. Er lädt schneller als ein Bild und steht Suchmaschinen zur Verfügung. Mit Webschriften und Textgestaltung im Stylesheet lässt sich heute fast jede Typografie als echter Text setzen; die frühere Ausrede, die Firmenschrift sei nur als Bild möglich, gilt nicht mehr.
So gehen wir damit um
Die Messung findet Bilder und liest ihren Alternativtext; ob ein Bild Text zeigt, erkennt die Bildanalyse des Dienstes, die echte Bilder beschreibt. Die Entscheidung, ob die Darstellung wesentlich ist, trifft ein Mensch. Das Kriterium gehört zur Kategorie AAA im Wissen; auf Stufe AA prüft der Dienst 1.4.5.
Beispiele
Angebotstext als Banner-Grafik
<img src="aktion-sommer.png" alt="20 Prozent auf alle Fahrräder bis 31. August"><div class="banner">
<p class="gross">20 Prozent auf alle Fahrräder</p>
<p>bis 31. August</p>
</div>Auf Stufe AAA bleibt Text als Bild nur für Logos und für Fälle, in denen die Darstellung selbst die Information ist.
So gehen Sie es an
- Suchen Sie Bilder, die Wörter zeigen: Banner, Buttons als Grafik, Überschriften, Zitate, Tabellen als Screenshot.
- Ersetzen Sie sie durch echten Text mit derselben Gestaltung über Webschrift und Stylesheet.
- Behalten Sie Logos als Bild, mit einem Alternativtext, der den Namen nennt.
- Prüfen Sie neue Werbemittel vor der Veröffentlichung: Text gehört in die Seite, das Bild zeigt das Motiv.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
- Wann ist eine Website vollständig mit der Tastatur bedienbar?WCAG 2.2 Kriterium 2.1.3 (Stufe AAA): Jede Funktion geht mit der Tastatur, ohne die Ausnahme für Zeichenwerkzeuge. Was das für Karten, Editoren und Spiele heißt.
- Warum sollte eine Website ohne Zeitbegrenzung auskommen?WCAG 2.2 Kriterium 2.2.3 (Stufe AAA): Keine Funktion hängt von einer Zeitbegrenzung ab, außer bei Echtzeit-Ereignissen. Was Sitzungen, Formulare und Quiz betrifft.
- Wie lassen sich Unterbrechungen auf einer Website abschalten?WCAG 2.2 Kriterium 2.2.4 (Stufe AAA): Besucher können Unterbrechungen wie Hinweisfenster und Aktualisierungen verschieben oder abschalten, außer bei Notfällen.
- Was passiert mit Eingaben, wenn die Sitzung abläuft?WCAG 2.2 Kriterium 2.2.5 (Stufe AAA): Läuft eine Anmeldung ab, kann der Besucher sich neu anmelden und den Vorgang ohne Datenverlust fortsetzen. So wird es gebaut.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: bady qb, CC0





