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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Prüfpunkt 1.4.9Stufe AAABilder und Grafiken

Wann darf Text als Bild erscheinen?

Ein Bild, das Text zeigt, lässt sich nicht vergrößern ohne Unschärfe, nicht umfärben, nicht vorlesen und nicht übersetzen. Die Stufe AA (1.4.5) erlaubt Bilder von Text, wenn sie anpassbar sind oder die Darstellung wesentlich ist. Das Kriterium 1.4.9 der Stufe AAA streicht die erste Ausnahme: Bilder von Text sind nur noch als reine Dekoration oder dort zulässig, wo genau diese Darstellung wesentlich ist, etwa bei Logos und Schriftmustern.

Was das Kriterium verlangt

Jeder Text, der Information trägt, steht als Text im Quelltext und wird vom Browser gesetzt. Grafiken mit Text sind erlaubt, wenn der Text nur schmückt (eine Bildunterschrift ist dann als Text daneben zu setzen) oder wenn die Darstellung selbst die Information ist: ein Logo, eine Kalligrafie, ein Schriftvergleich. Werbebanner mit Angebotstext, Überschriften als Grafik, Zitate als Bild und Tabellen als Screenshot verstoßen gegen das Kriterium.

Warum echter Text gewinnt

Echter Text lässt sich mit dem Browser vergrößern, mit Vorleseprogrammen hören, mit der Braillezeile lesen, per Übersetzung in andere Sprachen bringen, kopieren und durchsuchen. Er lädt schneller als ein Bild und steht Suchmaschinen zur Verfügung. Mit Webschriften und Textgestaltung im Stylesheet lässt sich heute fast jede Typografie als echter Text setzen; die frühere Ausrede, die Firmenschrift sei nur als Bild möglich, gilt nicht mehr.

So gehen wir damit um

Die Messung findet Bilder und liest ihren Alternativtext; ob ein Bild Text zeigt, erkennt die Bildanalyse des Dienstes, die echte Bilder beschreibt. Die Entscheidung, ob die Darstellung wesentlich ist, trifft ein Mensch. Das Kriterium gehört zur Kategorie AAA im Wissen; auf Stufe AA prüft der Dienst 1.4.5.

Beispiele

Angebotstext als Banner-Grafik

Verstoß
<img src="aktion-sommer.png" alt="20 Prozent auf alle Fahrräder bis 31. August">
Erfüllt
<div class="banner">
  <p class="gross">20 Prozent auf alle Fahrräder</p>
  <p>bis 31. August</p>
</div>

Auf Stufe AAA bleibt Text als Bild nur für Logos und für Fälle, in denen die Darstellung selbst die Information ist.

So gehen Sie es an

  1. Suchen Sie Bilder, die Wörter zeigen: Banner, Buttons als Grafik, Überschriften, Zitate, Tabellen als Screenshot.
  2. Ersetzen Sie sie durch echten Text mit derselben Gestaltung über Webschrift und Stylesheet.
  3. Behalten Sie Logos als Bild, mit einem Alternativtext, der den Namen nennt.
  4. Prüfen Sie neue Werbemittel vor der Veröffentlichung: Text gehört in die Seite, das Bild zeigt das Motiv.

Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit

Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.

Foto: bady qb, CC0

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