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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Prüfpunkt 1.3.4Stufe AATextgröße, Zoom und Ausrichtung

Muss meine Website im Hochformat und im Querformat funktionieren?

Ja: Ihre Website muss im Hochformat und im Querformat nutzbar sein und darf keine Ausrichtung erzwingen. Der Grund ist handfest — manche Menschen können ihr Gerät nicht drehen, etwa weil das Tablet fest am Rollstuhl montiert ist. Eine Seite, die nur im Querformat funktioniert, sperrt diese Besucher vollständig aus.

Die erzwungene Ausrichtung sperrt Besucher aus

Die meisten Websites passen sich der Geräteausrichtung von selbst an. Probleme entstehen, wenn Gestaltung oder Code eine Ausrichtung festschreiben: eine Einblendung „Bitte drehen Sie Ihr Gerät“, ein Video-Bereich, der nur quer bedienbar ist, ein Buchungsformular, das im Hochformat abgeschnitten wird. Für die meisten Nutzer ist das eine Unbequemlichkeit — für Menschen mit fest montiertem Gerät eine geschlossene Tür. Betroffen sind auch Nutzer, deren Geräte-Drehung aus gesundheitlichen Gründen gesperrt ist, etwa bei Schwindel. Die Regel kennt eine enge Ausnahme: Wo eine Ausrichtung sachlich zwingend ist — etwa bei einer Klavier-Tastatur-Anwendung — darf sie vorgegeben werden. Für gewöhnliche Firmen-Websites gibt es solche Gründe praktisch nie.

So prüft unser Messkern die Ausrichtung

Unser Messkern rendert Ihre Seite in einem echten Browser in mehreren Bildschirmbreiten — von der schmalen Handy-Ansicht bis zur breiten Schreibtisch-Ansicht — und deckt damit die typischen Hochformat-Breiten ab: Was dort horizontal überläuft oder abgeschnitten wird, fließt als Befund in den Prüfbereich Responsive ein. Ob eine Seite die Ausrichtung darüber hinaus aktiv sperrt oder zum Drehen auffordert, zeigt sich oft erst am echten Gerät und im Verhalten der Seite — das beurteilt beim Gold-Standard ein Mensch, der die Seite in beiden Ausrichtungen bedient. Der Bericht trennt sauber zwischen dem, was gemessen wurde, und dem, was ein menschliches Urteil ist.

Beispiele

Querformat erzwungen

Verstoß
<meta name="viewport" content="width=device-width">
<script>screen.orientation.lock("landscape");</script>
<style>@media (orientation: portrait) { body { display: none } }</style>
Erfüllt
<meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1">
<style>
  .tabelle { overflow-x: auto; }
</style>

Ein Tablet am Rollstuhl ist fest montiert. Die Seite passt sich der Lage an; breite Inhalte bekommen einen eigenen Scrollbereich.

So gehen Sie es an

  1. Öffnen Sie Ihre Website am Handy und drehen Sie das Gerät — jede Funktion muss in beiden Ausrichtungen erreichbar bleiben.
  2. Entfernen Sie Einblendungen wie „Bitte drehen Sie Ihr Gerät“ — sie sind das deutlichste Zeichen einer erzwungenen Ausrichtung.
  3. Testen Sie Formulare und Buchungsstrecken gezielt im Hochformat, dort treten Abschneidungen am häufigsten auf.
  4. Bitten Sie Ihre Agentur zu bestätigen, dass keine Ausrichtungs-Sperre im Code gesetzt ist.
  5. Prüfen Sie eingebettete Inhalte wie Videos und Karten in beiden Ausrichtungen — Fremdbausteine bringen eigene Sperren mit.

Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit

Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.

Foto: Heptagon, Public Domain

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