Prüfpunkt 1.2.9Stufe AAAAudio und Video
Wie wird ein Live-Audio-Stream zugänglich?
Ein Radiostream, eine Telefonkonferenz, eine Live-Lesung: Nur-Audio in Echtzeit erreicht gehörlose und schwerhörige Menschen nicht. Das Kriterium 1.2.9 der Stufe AAA verlangt eine gleichwertige Textalternative, die den Live-Inhalt wiedergibt. In der Praxis ist das eine Live-Mitschrift durch Schriftdolmetschen oder, bei vorbereiteten Inhalten, das Skript, das parallel veröffentlicht wird.
Was das Kriterium verlangt
Für Nur-Audio-Inhalte, die live gesendet werden, gibt es eine Textfassung, die den Inhalt gleichwertig wiedergibt. Gleichwertig heißt: derselbe Informationsgehalt, in vertretbarer Verzögerung. Bei einem vorgelesenen Text reicht das Skript, veröffentlicht zum Sendezeitpunkt. Bei freiem Gespräch braucht es eine Mitschrift durch Menschen (Schriftdolmetschen) oder eine automatische Erkennung, die jemand während der Sendung korrigiert.
Warum das auf Stufe AAA steht
Schriftdolmetschen kostet je Stunde Sendezeit eine ausgebildete Person; für laufende Programme summiert sich das. Die WCAG ordnet Live-Audio deshalb der Stufe AAA zu, während Live-Video mit Untertiteln (1.2.4) schon auf AA steht. Für Veranstalter mit einzelnen Live-Terminen ist das Kriterium gut erreichbar: eine Mitschrift je Termin, angekündigt und im Anschluss als Text veröffentlicht.
So gehen wir damit um
Live-Inhalte lassen sich in einer Messung des Quelltextes nicht beurteilen; der Prüfdienst findet Audio-Elemente und Stream-Einbettungen und weist sie aus. Ob eine Textalternative während der Sendung bereitstand, belegt der Veranstalter. Das Kriterium gehört zur Kategorie AAA im Wissen.
Beispiele
Live-Radio ohne Textfassung
<audio controls src="https://stream.example/live"></audio><audio controls src="https://stream.example/live"></audio>
<section aria-live="polite" aria-label="Live-Mitschrift">
<p>19:02 Moderatorin: Guten Abend, heute sprechen wir über …</p>
</section>Die Mitschrift entsteht durch Schriftdolmetschen oder korrigierte Spracherkennung und läuft neben dem Stream mit.
So gehen Sie es an
- Planen Sie je Live-Sendung, ob ein Skript vorliegt (dann veröffentlichen) oder frei gesprochen wird (dann Schriftdolmetschen buchen).
- Zeigen Sie die Mitschrift auf derselben Seite wie den Stream, in einem Textbereich, der sich selbst aktualisiert und mit Vorleseprogrammen lesbar ist.
- Kündigen Sie die Textalternative in der Einladung an, damit Betroffene wissen, dass sie teilnehmen können.
- Stellen Sie die Mitschrift nach der Sendung als Transkript dauerhaft bereit.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
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Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: Kelly Sikkema, CC0





