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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Leistungen · Daten & Recht

Ablehnen auf der ersten Ebene: gleich sichtbar, nicht versteckt

Auf der ersten Ebene des Einwilligungsbanners muss eine Ablehnen-Möglichkeit erreichbar sein — nicht erst hinter „Einstellungen" oder „Mehr erfahren". Der Prüfer liest die Beschriftungen der Schaltflächen der ersten Ebene aus und sieht nach, ob eine davon eine Ablehnung ist.

Was dazu geprüft wird

1 Prüfpunkte aus dem DSGVO-Regelwerk des Prüfdienstes — die Liste stammt aus dem Messkern, nicht aus diesem Text.

  • Ablehnen auf der ersten Banner-Ebene · dsgvo-reject-first-layer

Jeder dieser Punkte steht mit Erklärung in der vollständigen Prüfpunktliste.

Worauf es in der Praxis ankommt

Das verbreitete Muster ist ein großes „Alle akzeptieren" neben einem unauffälligen „Einstellungen", hinter dem sich das Ablehnen verbirgt. Der Mehraufwand ist Absicht — und genau deshalb ein eigener Prüfpunkt.

Der Prüfer bewertet die Erreichbarkeit, nicht die Gestaltung: Ob die Ablehnen-Schaltfläche gleich groß und gleich auffällig ist, lässt sich maschinell nicht abschließend beurteilen. Was er feststellt, ist, ob sie auf der ersten Ebene überhaupt vorhanden ist.

Häufige Fragen

Wie erkennt die Prüfung eine Ablehnen-Schaltfläche?

An der Beschriftung der Schaltflächen auf der ersten Bannerebene. Erkannt werden die gebräuchlichen Formulierungen; eine ungewöhnliche Bezeichnung kann dazu führen, dass der Prüfer sie nicht findet — dann steht das im Bericht und ist manuell zu prüfen.

Muss Ablehnen genauso aussehen wie Akzeptieren?

Die Gestaltungsfrage beurteilt der Prüfer nicht — sie ist maschinell nicht sicher entscheidbar. Geprüft wird die Erreichbarkeit ohne Zwischenschritt.

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