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Prüfservice & Prüfsiegel – Startseite

Prüfverfahren

So entsteht ein nachprüfbares Ergebnis

Eine Prüfung umfasst zwischen 10 und 1000 öffentlich erreichbare Seiten einer Domain, vorab vereinbart. Der Prüfer entdeckt sie, misst jeden Prüfbereich, überlässt alles Unentscheidbare einem Menschen und stellt je Prüfbereich ein eigenes Siegel aus, sobald er 90 von 100 Punkten erreicht und die Verfügung über die Domain nachgewiesen ist (CO₂ bleibt ein Messwert im Bericht, ohne Siegel). Das Verfahren ist dokumentiert, seine Grenzen sind benannt, und jedes Ergebnis führt zu einer öffentlichen Verifikationsseite.

Der Ablauf

  1. Abgrenzung. Der Prüfumfang wird festgelegt: bis zu 1000 Seiten der Domain, beginnend bei der Startseite, entdeckt über Sitemap und interne Verweise.
  2. Messung. Jede Seite durchläuft die maschinellen Prüfungen der beauftragten Prüfbereiche, im echten Browser. Gemessen wird nur, was sich eindeutig entscheiden lässt.
  3. Menschliche Urteile. Kriterien, die eine Maschine nicht entscheiden kann, bleiben offen, bis ein Prüfer sie beurteilt. Diese Urteile fließen in den Score ein und sind als menschliche Urteile gekennzeichnet.
  4. Bewertung. Je Prüfbereich entsteht ein Score gegen den vereinbarten Zielwert. Erreicht ein Prüfbereich sein Ziel nicht, gibt es für ihn kein Siegel, auch wenn andere Prüfbereiche bestehen.
  5. Siegel und Verifikation. Bestandene Prüfbereiche erhalten ein Teilsiegel mit eigener Prüf-ID. Die Verifikationsseite zeigt Ergebnis, Prüfdatum, Gültigkeit und Status, dauerhaft.

Welche Seiten geprüft werden

Die Entdeckung beginnt auf der Startseite, folgt der Sitemap und den internen Verweisen auf demselben Host und endet bei der vereinbarten Seitenzahl. Weiterleitungen werden zuerst aufgelöst: Leitet die Domain auf einen anderen Host um, wird dieser geprüft, und der Bericht sagt es.

Ihre robots.txt wird beachtet. Adressen, die sie für unser Produkt-Token EuidPruefservice sperrt, werden nicht abgerufen, auch wenn sie in der Sitemap stehen. Ein Ausschluss steht als solcher im Ergebnis. Ist die Startseite selbst gesperrt, findet keine Prüfung statt.

Wie sich der Prüfer verhält

Die Messung liest, wie ein Browser es täte: Seiten werden abgerufen und ausgewertet. Es gibt keine Schwachstellen-Scans, keine Port-Proben, keine Anmeldeversuche und keine Lasttests. Jede Anfrage trägt einen eigenen User-Agent mit Kontaktverweis, und wiederholte Prüfungen derselben Domain werden zeitlich gestreckt, unabhängig davon, wie viele Kunden sie bestellen.

Es gibt genau eine Ausnahme, und sie steht in der Prüfordnung: Der Prüfbereich Daten & Recht bedient das Cookie-Banner mit „Ablehnen" und lädt die Seite neu, um zu messen, ob die Ablehnung technisch wirkt. Diese Frage lässt sich durch Lesen allein nicht beantworten. Es ist gewöhnliche Nutzung einer öffentlichen Seite, und die einzige Stelle, an der der Prüfer mehr tut als lesen.

Zugangsdaten zu Ihrem CMS oder Server fragen wir nicht ab und nehmen sie auch nicht an. Der Preis dieser Grenze: Bereiche hinter einer Anmeldung bleiben außerhalb des Prüfumfangs, und der Bericht sagt das.

Wo ein Mensch entscheidet

Was eine Maschine eindeutig entscheiden kann, entscheidet die Maschine. Alles andere bleibt offen, bis ein Prüfer es beurteilt; solche Urteile sind im Bericht als menschliche Urteile gekennzeichnet. Ein Kriterium gilt nie allein deshalb als erfüllt, weil die Messung keinen Befund ergeben hat. Eine leere Prüfung gilt als Fehler, nie als Freibrief.

Wie weit die Aussage des Verfahrens reicht

Das Teilsiegel ist eine unabhängige, privatwirtschaftliche Prüfaussage und damit kein amtliches Zertifikat: Behördliche Konformitätsbewertungen, etwa nach Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) oder European Accessibility Act (EAA), bleiben Behörden und akkreditierten Stellen vorbehalten.

Diese Prüfung ist eine technische Untersuchung öffentlich erreichbarer Webseiten anhand der veröffentlichten Prüfordnung. Sie liefert belegte technische Befunde und ist ausdrücklich keine Rechtsberatung; die juristische Bewertung bleibt den dafür zugelassenen Berufen vorbehalten, auch dort, wo Prüfregeln rechtliche Anforderungen zum Anlass haben (z. B. Datenschutz/Cookies oder Barrierefreiheit).

Das Prüfergebnis ist eine Momentaufnahme: Es beschreibt den öffentlich erreichbaren Stand der geprüften Seiten zum angegebenen Prüfdatum. Was sich danach ändert, zeigt erst eine Wiederholungsprüfung; deshalb trägt jedes Siegel Prüfdatum und Gültigkeit.

Rücksichtnahme gegenüber der geprüften Website

Die Messung ist passiv: Sie liest öffentlich erreichbare Seiten so, wie ein Browser sie abruft, und bewertet ausschließlich das, was die Website von sich aus ausliefert. Sicherheits-Scans, Schwachstellen-, Anmelde- und Lasttests liegen sämtlich außerhalb des Verfahrens. Die eine benannte Ausnahme vom reinen Lesen: Der DSGVO-Prüfbereich bedient das Cookie-Banner: Er klickt „Ablehnen" und lädt die Seite neu, um zu messen, ob die Ablehnung technisch wirkt. Das ist normale Bedienung einer öffentlichen Seite.

Was ein Siegel voraussetzt

Zwei Dinge, beide verpflichtend. Der Prüfbereich muss 90 von 100 Punkten erreichen, und die Verfügung über die Domain muss nachgewiesen sein: über einen DNS-Eintrag oder eine Datei unter /.well-known/ mit einem Wert, der aus einem für diesen Kunden erzeugten Geheimnis abgeleitet ist. Ohne diesen Nachweis gibt es kein Siegel, wie gut der Score auch ist.

Jedes Siegel nennt Domain, Prüfbereich, Prüfdatum, Regelwerksversion und Gültigkeit und verweist auf eine öffentliche Verifikationsseite, die erreichbar bleibt. Abgelaufene und widerrufene Siegel bleiben dort als solche ausgewiesen. Eine Verifikationsseite, die verschwindet, würde jedes andere Siegel entwerten.

Was Sie bezahlen

Der Preis folgt der Seitenzahl nach der veröffentlichten Staffel. Berechnet wird nur, was gemessen werden konnte: Liefert eine Seite kein Ergebnis, wird sie nicht berechnet; liefert eine Prüfung gar kein Ergebnis, wird der volle Betrag zurückgebucht.

Die vollständigen Regeln stehen in der Prüfordnung Prüfordnung (po-v1).

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