Prüfverfahren
So entsteht ein nachprüfbares Ergebnis
Eine Prüfung, deren Zustandekommen man nicht nachvollziehen kann, ist ein Vertrauensvorschuss — keine Aussage. Deshalb ist unser Verfahren dokumentiert, seine Grenzen sind benannt, und jedes Ergebnis führt zu einer öffentlichen Verifikationsseite.
Der Ablauf in fünf Schritten
- Abgrenzung. Der Prüfumfang wird festgelegt: 10, 30, 80 oder höchstens 150 Seiten der Domain, beginnend bei der Startseite, entdeckt über Sitemap und interne Verweise.
- Messung. Jede Seite durchläuft die maschinellen Prüfungen der beauftragten Prüfbereiche — im echten Browser, nicht nur im Quelltext. Gemessen wird nur, was sich eindeutig entscheiden lässt.
- Menschliche Urteile. Kriterien, die eine Maschine nicht entscheiden kann, bleiben unentschieden, bis ein Prüfer sie beurteilt. Diese Urteile fließen in den Score ein und sind als menschliche Urteile gekennzeichnet.
- Bewertung. Je Prüfbereich entsteht ein Score gegen den vereinbarten Zielwert. Erreicht ein Prüfbereich sein Ziel nicht, gibt es für ihn kein Siegel — auch wenn andere Prüfbereiche bestehen.
- Siegel & Verifikation. Bestandene Prüfbereiche erhalten ein Teilsiegel mit eigener Prüf-ID. Die Verifikationsseite zeigt Ergebnis, Prüfdatum, Gültigkeit und Status — dauerhaft.
Wie weit die Aussage des Verfahrens reicht
Das Teilsiegel ist eine unabhängige, privatwirtschaftliche Prüfaussage — und damit kein amtliches Zertifikat: Behördliche Konformitätsbewertungen, etwa nach Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) oder European Accessibility Act (EAA), bleiben Behörden und akkreditierten Stellen vorbehalten.
Diese Prüfung ist eine technische Untersuchung öffentlich erreichbarer Webseiten anhand der veröffentlichten Prüfordnung. Sie liefert belegte technische Befunde und ist ausdrücklich keine Rechtsberatung — die juristische Bewertung bleibt den dafür zugelassenen Berufen vorbehalten, auch dort, wo Prüfregeln rechtliche Anforderungen zum Anlass haben (z. B. Datenschutz/Cookies oder Barrierefreiheit).
Das Prüfergebnis ist eine Momentaufnahme: Es beschreibt den öffentlich erreichbaren Stand der geprüften Seiten zum angegebenen Prüfdatum. Was sich danach ändert, zeigt erst eine Wiederholungsprüfung — deshalb trägt jedes Siegel Prüfdatum und Gültigkeit.
Rücksichtnahme gegenüber der geprüften Website
Die Messung ist passiv: Sie liest öffentlich erreichbare Seiten so, wie ein Browser sie abruft, und bewertet ausschließlich das, was die Website von sich aus ausliefert. Sicherheits-Scans, Schwachstellen-, Anmelde- und Lasttests liegen sämtlich außerhalb des Verfahrens. Die eine benannte Ausnahme vom reinen Lesen: Der DSGVO-Prüfbereich bedient das Cookie-Banner — er klickt „Ablehnen" und lädt die Seite neu, um zu messen, ob die Ablehnung technisch wirkt. Das ist normale Bedienung einer öffentlichen Seite.
Die vollständigen Regeln stehen in der Prüfordnung (po-v1).
Häufige Fragen
Warum reicht ein automatischer Test nicht?
Viele Kriterien lassen sich maschinell nicht entscheiden — ob ein Alternativtext den Bildinhalt wirklich wiedergibt, kann kein Werkzeug beurteilen. Solche Kriterien bleiben bei uns ausdrücklich unentschieden, bis ein Prüfer sie beurteilt hat. Ein Kriterium gilt nie allein deshalb als erfüllt, weil die Messung nichts gefunden hat.
Wie stellt der Prüfservice sicher, dass die eigene Messung stimmt?
Der Messkern wird gegen eine eigene Testseite mit bekannten, absichtlich eingebauten Fehlern geprüft. Findet er einen bekannten Fehler nicht, gilt der Messkern als fehlerhaft — nicht die Testseite als bestanden. Eine leere Prüfung werten wir als Fehler, nie als Freibrief.
Was steht auf einem Teilsiegel?
Domain, Prüfbereich, Score, Prüfdatum und Gültigkeitsende. Jedes Siegel verlinkt seine öffentliche Verifikationsseite, auf der Status (aktiv, abgelaufen oder widerrufen) und Prüfumfang für jede·n einsehbar sind.
Kann ein Siegel widerrufen werden?
Ja. Widerrufene Siegel werden auf der Verifikationsseite ausdrücklich als widerrufen ausgewiesen — die Seite verschwindet nicht. Genau darin liegt der Wert der öffentlichen Verifikation.
Belastet die Prüfung meine Website?
Die Prüfung liest wie ein normaler Besucher, mit gestreckten Abrufen und identifizierendem User-Agent samt Kontaktverweis. Einzige Ausnahme vom reinen Lesen: der DSGVO-Prüfbereich bedient das Cookie-Banner („Ablehnen") und lädt die Seite neu, um zu messen, ob die Ablehnung technisch wirkt.