Prüfpunkt 1.2.6Stufe AAAAudio und Video
Wann braucht ein Video eine Gebärdensprach-Übersetzung?
Das Kriterium 1.2.6 der Stufe AAA verlangt für jedes aufgezeichnete Video mit Ton eine Übersetzung in Gebärdensprache. Untertitel (Stufe A) erreichen viele gehörlose Menschen, aber längst nicht alle: Für viele ist Gebärdensprache die Erstsprache und geschriebenes Deutsch eine Fremdsprache, die sie langsamer lesen als ein Video läuft. Eine eingeblendete Dolmetscherin macht den Ton für sie so zugänglich wie Untertitel für spät ertaubte Menschen.
Was das Kriterium verlangt
Jedes aufgezeichnete Video mit gesprochenem Inhalt erhält eine Gebärdensprach-Fassung: entweder als eingeblendetes Bild-im-Bild mit einer dolmetschenden Person oder als zweite Videofassung, die von der Seite aus erreichbar ist. In Österreich und Deutschland ist das die Österreichische beziehungsweise Deutsche Gebärdensprache; sie sind eigene Sprachen mit eigener Grammatik, keine gebärdete Form des Deutschen. Die Übersetzung muss den Inhalt vollständig wiedergeben, auch Sprecherwechsel und wichtige Geräusche. Ausgenommen sind Videos, die selbst nur eine Medienalternative zu einem Text sind.
Warum dieses Kriterium auf Stufe AAA steht
Eine Gebärdensprach-Übersetzung kostet Dolmetsch- und Produktionszeit je Minute Video. Für eine Website mit hunderten Videos ist das ein laufender Aufwand, den die WCAG bewusst über die Pflichtstufe AA gelegt hat. Deshalb ist das Kriterium ein Ziel für Auftritte, bei denen Video der Hauptkanal ist: Nachrichten öffentlicher Stellen, Lehrvideos, Anleitungen von Behörden. Wer es umsetzt, sagt damit: Unsere wichtigsten Botschaften erreichen gehörlose Menschen in ihrer Sprache.
So gehen wir damit um
Der Prüfdienst prüft die Stufen A und AA, die das Gesetz verlangt. Ob ein Video eine Gebärdensprach-Fassung hat, kann eine Messung nicht entscheiden; sie kann Videos finden und ausweisen. Das Kriterium steht hier als eigene Kategorie, damit Betreiber wissen, was über die Pflicht hinaus möglich ist. Ein Siegel entsteht dafür heute nicht; wer die Übersetzung hat, kann sie im Bericht als Zusatzangabe benennen lassen.
Beispiele
Video nur mit Untertiteln
<video controls src="rede.mp4">
<track kind="captions" src="rede.vtt" srclang="de">
</video><video controls src="rede.mp4">
<track kind="captions" src="rede.vtt" srclang="de">
</video>
<p><a href="rede-oegs.mp4">Fassung mit Gebärdensprache (ÖGS)</a></p>Die Gebärdensprachfassung ist ein eigenes Video oder ein Bild-im-Bild mit dolmetschender Person, sichtbar verlinkt.
So gehen Sie es an
- Zählen Sie Ihre Videos mit Ton und ordnen Sie sie nach Reichweite: Startseite und Kernbotschaften zuerst.
- Beauftragen Sie eine Übersetzung in die Gebärdensprache Ihres Landes bei einem Dolmetschdienst mit gehörlosen Prüfpersonen.
- Blenden Sie die dolmetschende Person groß genug ein (mindestens ein Sechstel der Bildhöhe) oder bieten Sie eine zweite Fassung mit sichtbarem Link an.
- Nennen Sie in der Erklärung zur Barrierefreiheit, welche Videos übersetzt sind und welche folgen.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
- Wann braucht ein Video eine erweiterte Audiodeskription?WCAG 2.2 Kriterium 1.2.7 (Stufe AAA): Wenn Pausen im Ton für die Bildbeschreibung fehlen, wird das Video angehalten. Wer das braucht und wie es entsteht.
- Wann braucht ein Video ein vollständiges Transkript?WCAG 2.2 Kriterium 1.2.8 (Stufe AAA): Zu jedem aufgezeichneten Video gehört ein Text, der Ton und Bild vollständig wiedergibt. Was hineingehört und wie er entsteht.
- Wie wird ein Live-Audio-Stream zugänglich?WCAG 2.2 Kriterium 1.2.9 (Stufe AAA): Live-Audio ohne Bild bekommt eine gleichwertige Textalternative, etwa eine Live-Mitschrift. Was gilt und wie es geht.
- Wie machen Websites den Zweck von Symbolen und Bereichen maschinenlesbar?WCAG 2.2 Kriterium 1.3.6 (Stufe AAA): Bedienelemente, Symbole und Bereiche tragen ihren Zweck im Quelltext, damit Hilfstechnik sie umgestalten kann. Was das bringt.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: Kelly Sikkema, CC0





