Prüfpunkt 2.2.1Stufe AZeit und Unterbrechungen
Warum müssen Zeitlimits auf Websites verlängerbar sein?
Zeitlimits auf Websites müssen abschaltbar, anpassbar oder verlängerbar sein, weil Menschen unterschiedlich schnell lesen, tippen und verstehen. Die WCAG verlangen: Vor Ablauf erscheint eine Warnung, und mindestens 20 Sekunden lang genügt eine einfache Handlung, um die Frist zu verlängern — bis zu zehnmal. Wer langsamer arbeitet, etwa mit Vorleseprogramm oder nach einem Schlaganfall, verliert sonst mitten im Bestellvorgang alle Eingaben.
Wo Zeitlimits im Alltag auftauchen
Das bekannteste Zeitlimit ist die automatische Abmeldung: Ein Kundenportal beendet die Sitzung nach einer Weile Untätigkeit, und alle eingetippten Formulardaten sind weg. Auch Ticket-Shops reservieren Plätze nur für eine begrenzte Zeit, und manche Seiten laden sich selbsttätig neu. Für Menschen, die mit Vorleseprogramm arbeiten, jede Eingabe mit einem Mundstab setzen oder Texte mehrfach lesen müssen, sind solche Fristen schnell zu kurz. Die WCAG erlauben Ausnahmen: Echtzeit-Ereignisse wie eine laufende Auktion, Fälle, in denen das Limit wesentlich ist, und Fristen von mehr als 20 Stunden. Alles andere braucht Warnung und Verlängerung.
So prüft der Prüfservice Zeitlimits
Einen Teil erkennt die automatische Prüfung: Eine Seite, die sich per fester Anweisung im Quelltext nach einer bestimmten Zeit selbst neu lädt oder weiterleitet, ist maschinell nachweisbar und fließt als Verstoß in den Bericht ein. Ob dagegen ein Anmelde-Zeitlimit in Ihrem Kundenportal rechtzeitig warnt und sich verlängern lässt, zeigt sich erst im echten Ablauf über viele Minuten — das beurteilt ein Mensch. Der Prüfbericht trennt beides sauber: Jedes WCAG-Kriterium erscheint einzeln als bestanden, verstoßen, manuell zu prüfen oder nicht automatisiert prüfbar. So wissen Sie genau, welche Aussage die Messung abdeckt.
Beispiele
Sitzung endet ohne Vorwarnung
setTimeout(() => location.href = "/abgemeldet", 15 * 60 * 1000);setTimeout(zeigeVerlaengerung, 13 * 60 * 1000);
// Dialog: „Ihre Sitzung endet in 2 Minuten. Verlängern?“ – ein Klick gibt 15 Minuten dazuVor Ablauf warnen, mindestens 20 Sekunden Zeit zum Verlängern lassen, oder das Limit ganz abschaltbar machen.
So gehen Sie es an
- Listen Sie alle Stellen mit Zeitablauf auf: automatische Abmeldung, reservierte Warenkörbe, sich selbst neu ladende Seiten.
- Lassen Sie vor jedem Ablauf eine Warnung einblenden, die sich mit einem einzigen Klick oder Tastendruck bestätigen lässt.
- Bitten Sie Ihre Agentur, eingegebene Formulardaten beim Ablauf einer Sitzung zu erhalten, statt sie zu verwerfen.
- Entfernen Sie automatische Seiten-Neuladungen aus dem Quelltext — sie werfen Nutzer ohne Vorwarnung aus dem Lesefluss.
Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit
- Warum brauchen bewegte Inhalte auf Websites eine Pause-Funktion?Alles, was sich länger als fünf Sekunden automatisch bewegt, muss sich pausieren, stoppen oder ausblenden lassen. Das verlangt WCAG-Kriterium 2.2.2.
- Wie oft darf eine Website pro Sekunde aufblitzen?Höchstens dreimal pro Sekunde darf eine Website blitzen. Der WCAG-Grenzwert schützt Menschen mit photosensitiver Epilepsie vor Anfällen.
- Was ist ein Sprunglink und wozu dient er?Ein Sprunglink (Skip-Link) ist der erste Link einer Seite und führt direkt zum Hauptinhalt. Er erspart Tastaturnutzern Dutzende Tastendrücke pro Seite.
- Warum braucht jede Seite einen eigenen aussagekräftigen Seitentitel?Der Seitentitel steht im Browser-Tab, im Google-Ergebnis und ist das Erste, was Vorleseprogramme ansagen. WCAG 2.4.2 verlangt ihn für jede Seite.
Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: Rodion Kutsaev, CC0





