E-Commerce: Findbarkeit und Leistung als Grundlage
Ein Shop verdient nur, was gefunden wird und was der Kunde bis zur Kasse durchhält. Die Prüfung misst beides: ob Suchmaschinen und Antwortmaschinen die Seiten finden und zitieren, und ob sie auf dem Telefon schnell und bedienbar sind. Dazu kommt die Pflicht: Barrierefreiheit gilt seit dem 28. Juni 2025 für den elektronischen Geschäftsverkehr.
Was gemessen wird
Diese Prüfbereiche tragen das Thema. Jeder führt zu seinen Prüfpunkten mit Erklärung, Messweg und Maßnahme.
- SEOTitel, Beschreibungen, Überschriftengliederung, interne Verweise, strukturierte Daten.20 Artikel
- TechnikOb Suchmaschinen die Seite abrufen dürfen, finden und eindeutig zuordnen können.25 Artikel
- GEO / KI-SichtbarkeitZitierfähigkeit durch Antwortmaschinen: klare Einleitungen, Frage-Antwort-Strukturen, maschinenlesbare Fakten.12 Artikel
- PerformanceLadeverhalten, Reaktionszeit, Layoutstabilität — gemessen, nicht geschätzt.8 Artikel
- ResponsiveDrei Geräteprofile — kein horizontales Scrollen, ausreichend große Bedienflächen.9 Artikel
- BarrierefreiheitMaschinell gemessen; strittige Fälle entscheidet ein Prüfer, nicht der Algorithmus.86 Artikel
Findbarkeit
- Indexierung: Dürfen Suchmaschinen die Seiten abrufen, finden sie die Sitemap, sind Weiterleitungen sauber, gibt es keine Soft-404?
- SEO: Trägt jede Produktseite einen eigenen Titel und eine Beschreibung, stimmt die Überschriftengliederung, sind strukturierte Daten hinterlegt?
- GEO: Können Antwortmaschinen die Seite zitieren, weil der erste Absatz die Frage beantwortet und die Fakten maschinenlesbar sind?
Leistung
- Core Web Vitals: Ladezeit des größten Elements, Reaktionszeit, Layoutstabilität, gemessen je Seite und nicht geschätzt.
- Responsive: Kein waagrechtes Scrollen, ausreichend große Bedienflächen, geprüft in vier Geräteprofilen.
Pflicht
Für Online-Handel und Dienstleistungen gilt Barrierefreiheit als Pflicht (BaFG in Österreich, BFSG in Deutschland). Die Prüfung liefert den technischen Nachweis mit Fundstellen; die Einordnung steht im Bericht „BFSG und BaFG: Wer jetzt barrierefrei sein muss".
Foto: Shixart1985, CC BY 2.0





