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Prüfservice & Prüfsiegel

Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Erhöhte Zugänglichkeit: die Stufe AAA

Die Stufen A und AA sind Gesetz; die Stufe AAA ist die Wahl eines Betreibers, der weiter geht. Sie verschärft Grenzwerte (Kontrast 7:1 statt 4,5:1, Zielgröße 44 statt 24 Pixel, Fokusrahmen 2 Pixel) und verlangt Inhalte, die keine Technik herstellt: Gebärdensprache, erweiterte Audiodeskription, Fassungen in einfacher Sprache. Jedes Kriterium hat hier seinen Artikel und seinen Prüfweg.

Was gemessen wird

Diese Prüfbereiche tragen das Thema. Jeder führt zu seinen Prüfpunkten mit Erklärung, Messweg und Maßnahme.

Was die Stufe AAA ist

Die WCAG 2.2 ordnen 86 Erfolgskriterien in drei Stufen. A und AA (55 Kriterien) sind die Grundlage des Barrierefreiheitsgesetzes und des Siegels. AAA (31 Kriterien) ist die höchste Stufe; das W3C selbst schreibt, dass volle AAA-Konformität für ganze Websites nicht als allgemeine Vorgabe verlangt werden kann, weil einige Kriterien für manche Inhalte nicht erfüllbar sind. Sinnvoll ist AAA deshalb als Auswahl: Ein Betreiber erfüllt die Kriterien, die seinem Publikum nützen, und belegt sie einzeln.

Was die Messung entscheidet

  • 1.4.6 Kontrast 7:1: der Messkern misst jeden Text; der Wert steht je Fundstelle im Bericht.
  • 1.4.8 Textdarstellung: Zeilenlänge bis 80 Zeichen, linksbündig, Zeilenabstand 1,5, kein waagrechtes Scrollen bei 200 Prozent.
  • 2.3.3 Animation bei Bedienung: das Stylesheet hört auf die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“.
  • 2.4.8 Position: Brotkrumen oder markierter Menüpunkt je Seite.
  • 2.4.9 Linktext allein verständlich: „mehr“, „hier“ und gleiche Texte mit verschiedenen Zielen.
  • 2.4.10 Abschnittsüberschriften: lange Textstrecken ohne Überschrift.
  • 2.4.12 Fokus nie verdeckt und 2.4.13 Fokusrahmen 2 Pixel mit Kontrast 3:1: aus der Tabulator-Messung der Stufe AA.
  • 2.5.5 Zielgröße 44 Pixel: dieselbe Messung wie die 24 Pixel der Stufe AA, im Bericht mit Breite und Höhe.

Was die Messung findet und ein Mensch beurteilt

  • Bilder von Text (1.4.9), Zweck von Symbolen und Bereichen (1.3.6), Tastatur ohne Ausnahme (2.1.3), Eingabearten gleichzeitig (2.5.6): die Messung weist Fundstellen aus, ob die Ausnahme greift, entscheidet ein Prüfer.
  • Zeitbegrenzungen (2.2.3), Unterbrechungen (2.2.4), Blitzen (2.3.2), Änderung nur auf Anfrage (3.2.5): die Messung findet Umleitungen, Aktualisierungen, Animationen und Absenden bei Änderung; die Bewertung ist Menschensache.
  • Ungewöhnliche Wörter (3.1.3), Abkürzungen (3.1.4), Leseniveau (3.1.5): Häufigkeitsliste, Abkürzungsmuster und Lesbarkeitsformel liefern Hinweise; ob ein Wort für das Publikum ungewöhnlich ist, sagt ein Mensch.
  • Hilfe am Feld (3.3.5), Fehlervermeidung bei allen Formularen (3.3.6), Anmeldung ohne Gedächtnistest (3.3.9): Felder ohne Hinweis, fehlende Eingabeprüfung, gesperrtes Einfügen und Captchas sind messbar; der Vorgang selbst wird von einem Menschen durchlaufen.

Was nur ein Mensch beurteilt

  • 1.4.7 Hintergrundton 20 Dezibel leiser: eine Tonanalyse, kein Quelltext.
  • 2.2.5 Eingaben nach abgelaufener Sitzung, 2.2.6 Frist vorher genannt: zeigt sich erst, wenn eine Sitzung abläuft.
  • 3.1.6 Aussprache: ob ein Wort ohne Aussprache mehrdeutig ist, entscheidet der Zusammenhang.

Was vom Inhalt abhängt

  • 1.2.6 Gebärdensprache, 1.2.7 erweiterte Audiodeskription, 1.2.8 vollständiges Transkript, 1.2.9 Live-Audio mit Mitschrift: Produktionsarbeit je Minute Medium.
  • Die Messung findet die Videos und Audios und weist sie aus. Ob eine Übersetzung oder Beschreibung vorliegt und vollständig ist, belegt der Betreiber, ein Prüfer sieht nach.

Kein Siegel für AAA

Das Siegel Barrierefreiheit belegt die Stufen A und AA, weil das Gesetz sie verlangt und weil sie sich als Ganzes prüfen lassen. Ein Siegel „AAA“ würde behaupten, dass alle 31 Kriterien erfüllt sind, was für Websites mit Video, Audio oder Fachtexten selten stimmt. Deshalb: Der Bericht nennt je AAA-Kriterium den gemessenen Wert oder das Urteil, und der Betreiber kann die erfüllten Kriterien in seiner Erklärung zur Barrierefreiheit einzeln benennen. Das ist überprüfbar; ein Pauschalsiegel wäre es nicht.

Eine AAA-Fassung der Website erzeugen lassen

Ein Teil der Stufe AAA lässt sich aus einer bestehenden Website ableiten: ein Farbschema mit 7:1, Bedienflächen von 44 Pixel, ein Fokusrahmen von 2 Pixel, Abstand unter klebenden Leisten, Bewegung aus, Zeilenbreite und Zeilenabstand. Das sind Stylesheet-Regeln, die als zusätzliche Fassung über die Seite gelegt werden, wählbar wie ein Kontrastmodus. Ein zweiter Teil braucht Textarbeit mit Freigabe: Glossar für Fachwörter, Ausschreibung von Abkürzungen, sprechende Linktexte, Zwischenüberschriften, Hinweise an Formularfeldern, eine Fassung in einfacher Sprache. Ein Sprachmodell liefert dafür Entwürfe, ein Mensch gibt sie frei. Der dritte Teil, Gebärdensprache, Audiodeskription und Transkripte, bleibt Produktionsarbeit. Ein Generator kann also die messbaren Kriterien selbst herstellen, die Textkriterien vorbereiten und die Medienkriterien nur auflisten.

Foto: Leonhard Lenz, CC0

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