Prüfpunkt shop-pangvSEO je Seitentyp
Preisangaben im Shop: Umsatzsteuer, Versandkosten und Grundpreis am Preis
Wer Verbrauchern Waren anbietet, muss den Gesamtpreis mit Umsatzsteuer nennen, sagen, ob Versandkosten anfallen, und bei Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche den Preis je Mengeneinheit ausweisen. Das steht in der Preisangabenverordnung (PAngV) und gilt in Österreich über das Preisauszeichnungsgesetz sinngemäß. Der Prüfbereich SEO stellt auf Shop-Seiten technisch fest, ob im Text ein Hinweis auf Umsatzsteuer und Versandkosten steht und ob Preiszeilen mit Mengenangabe einen Grundpreis tragen. Das ist eine Feststellung im Text, keine Rechtsberatung.
Was genau geprüft wird
Der Messkern zählt Preise mit Währung im sichtbaren Text. Gibt es welche, sucht er im Text nach einem Hinweis auf Umsatzsteuer (inkl. MwSt., Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, incl. VAT) und auf Versandkosten (Versandkosten, zzgl. Versand, Lieferkosten, shipping). Fehlt eines, nennt der Befund, was fehlt. Für den Grundpreis liest er jede Zeile mit Preis und Mengenangabe (kg, g, l, ml, m, cm, Stück, Rollen, Blatt); steht dort kein je, pro, Grundpreis oder eine Angabe wie /kg oder /100 g, nennt der Befund die Zeile als Beispiel.
Was der Befund nicht ist
Ein fehlender Hinweis im Text kann im Bild, im Warenkorb oder auf einer verlinkten Seite stehen, ohne dass der Messkern ihn sieht. Und ob eine Ware grundpreispflichtig ist, entscheidet die Verordnung, nicht ein Wortmuster. Der Befund sagt: im Text dieser Seite wurde nichts gefunden. Ob das ein Verstoß ist, prüft eine Person, im Zweifel die Rechtsberatung.
Warum das zählt
Fehlende Preisangaben sind ein häufiger Abmahngrund im Onlinehandel, und Vergleichsdienste wie Google Shopping erwarten dieselben Angaben in den Feeds. Ein Shop, der die Angaben sauber am Preis trägt, spart Rückfragen im Kaufprozess.
So gehen Sie es an
- Direkt am Preis oder mit einem Verweis neben jedem Preis angeben: inkl. MwSt., zzgl. Versand, mit Link auf die Versandkostenseite.
- Bei Waren nach Menge den Grundpreis als Feld am Artikel pflegen und neben dem Gesamtpreis ausgeben, z. B. 9,90 € · 0,50 €/l.
- Die Ausgabe im Shopsystem auf Produktseite, Kategorieliste und Warenkorb prüfen; jede Ansicht mit Preis braucht den Hinweis.
- Den Wortlaut mit der Rechtsberatung abstimmen und danach eine Produktseite im nächsten Durchgang gegenprüfen.
Weiter im Prüfbereich SEO
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Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich SEO; dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.
Foto: Christian Koch, CC0





