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Kriterien-Register · Datenschutz

WCE-2026-00292 — Es gibt einen Cookie-Banner, aber außerhalb davon KEINEN dauerhaften Weg, die Einwilligung zu widerrufen (kein Link „Cookie-Einstellungen", „Einwilligung widerrufen" o. ä.). Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO muss der Widerruf so einfach sein wie die Erteilung — ein Banner, das nach dem Klick verschwindet, er

Stand veröffentlicht, gemessen seit Engine 2026.08.1.

Quelle im Messkerndsgvo:dsgvo.widerruf.fehlt
Gewicht—
EngineMesskern DSGVO · Regelwerk dsgvo-v1
MessgrundlagenGerenderter DOM · Netzwerk und Ressourcen
Angelegt20.09.2026, 07:58

Was geprüft wird

Thema: —

Warum: —

Auswirkung: Rechts- und Abmahnrisiko.

Maßnahme: Einen dauerhaft erreichbaren Link „Cookie-Einstellungen" im Fußbereich jeder Seite einbauen, der das Consent-Tool erneut öffnet und ein Zurücknehmen der Einwilligung erlaubt.

Referenzen

Noch keine Referenz hinterlegt.

Verlauf

  • 20.09.2026, 07:58 · angelegt · {"seit":"2026.08.1","stand":"veroeffentlicht","quelle":"dsgvo:dsgvo.widerruf.fehlt","abgleich":true}

Zitieren: WCE-2026-00292 · Adresse https://euid.com/wissen/kriterien/WCE-2026-00292 · Feed kriterien.json

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