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Kriterien-Register · Datenschutz
WCE-2026-00292 — Es gibt einen Cookie-Banner, aber außerhalb davon KEINEN dauerhaften Weg, die Einwilligung zu widerrufen (kein Link „Cookie-Einstellungen", „Einwilligung widerrufen" o. ä.). Nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO muss der Widerruf so einfach sein wie die Erteilung — ein Banner, das nach dem Klick verschwindet, er
Stand veröffentlicht, gemessen seit Engine 2026.08.1.
| Quelle im Messkern | dsgvo:dsgvo.widerruf.fehlt |
|---|---|
| Gewicht | — |
| Engine | Messkern DSGVO · Regelwerk dsgvo-v1 |
| Messgrundlagen | Gerenderter DOM · Netzwerk und Ressourcen |
| Angelegt | 20.09.2026, 07:58 |
Was geprüft wird
Thema: —
Warum: —
Auswirkung: Rechts- und Abmahnrisiko.
Maßnahme: Einen dauerhaft erreichbaren Link „Cookie-Einstellungen" im Fußbereich jeder Seite einbauen, der das Consent-Tool erneut öffnet und ein Zurücknehmen der Einwilligung erlaubt.
Referenzen
Noch keine Referenz hinterlegt.
Verlauf
- 20.09.2026, 07:58 · angelegt · {"seit":"2026.08.1","stand":"veroeffentlicht","quelle":"dsgvo:dsgvo.widerruf.fehlt","abgleich":true}
Zitieren: WCE-2026-00292 · Adresse https://euid.com/wissen/kriterien/WCE-2026-00292 · Feed kriterien.json




