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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

15. September 2026

Barrierefreiheit im Rahmenvertrag: Wie Einkaufszentralen die Vorlage für Tausende Gemeinden setzen

Gemeinden schreiben ihre Websites selten selbst aus. Sie rufen Rahmenverträge ihrer Einkaufszentralen ab und übernehmen Vergabebausteine. Wer diese Vorlagen schreibt, welche Anforderungen an Barrierefreiheit darin stehen und wie eine Prüfung mit Siegel zur Abnahme wird.

Wer die Website einer Gemeinde bestellt

Eine Gemeinde mit 3.000 Einwohnern hat keine Vergabestelle für Webprojekte. Sie ruft einen Rahmenvertrag ab, den eine Einkaufszentrale für viele Gemeinden geschlossen hat, oder sie bezieht Website und Portal von einem kommunalen IT-Dienstleister, der für ein ganzes Bundesland arbeitet. Die Anforderungen an Barrierefreiheit stehen dann in dessen Leistungsbeschreibung, und die Abnahme läuft nach dessen Regeln. Wer die Vorlage schreibt, entscheidet für Hunderte oder Tausende Websites auf einmal.

Die Vorlagen, die tatsächlich verwendet werden

  • Vergabebaustein Barrierefreiheit des Bundes (Portal Barrierefreiheit der Dienstekonsolidierung, Version 3.0): fertige Textbausteine für Vergabeunterlagen — Anforderungen nach EN 301 549, Konventionalstrafen für fehlende Barrierefreiheit, entwicklungsbegleitende Evaluation und Produktabnahme. Länder und Kommunen übernehmen ihn wörtlich.
  • BITi-Leitfaden Vergabe (BIT inklusiv): Muster für Leistungsbeschreibungen barrierefreier IT.
  • Rahmenverträge der Einkaufszentralen: In Deutschland die ProVitako eG, die zentrale Beschaffungsstelle von 55 kommunalen IT-Dienstleistern mit über 9.000 Gemeinden dahinter, und Landeslösungen wie Komm.ONE (Baden-Württemberg), AKDB (Bayern) und ekom21 (Hessen); die KoPart eG in Nordrhein-Westfalen mit 230 Kommunen. In Spanien die Central de Contratación der FEMP, in Frankreich die UGAP, in Italien ASMEL für Tausende comuni, in Dänemark KOMBIT, in Schweden Inera, in Irland das LGOPC mit SupplyGov, in Schottland Scotland Excel für alle 32 Councils.
  • Europäische Netzwerke: Procura+ (ICLEI) und die Public Buyers Community der Kommission mit „Big Buyers Working Together" — dort entstehen Kriterienkataloge, die in nationale Ausschreibungen wandern.

Was in den Vorlagen zur Barrierefreiheit steht

Die Bausteine verlangen die Konformität mit EN 301 549 (WCAG 2.1 AA, bald 2.2), eine Erklärung zur Barrierefreiheit nach dem EU-Muster, einen Feedback-Weg und Nachweise. Der schwächste Punkt ist regelmäßig der Nachweis: „Der Auftragnehmer bestätigt die Barrierefreiheit" ist eine Selbstauskunft. Der Vergabebaustein des Bundes verlangt deshalb eine Prüfung vor der Abnahme und knüpft Vertragsstrafen daran.

Die Prüfung mit Siegel als Abnahmekriterium

Für eine Einkaufszentrale ist eine unabhängige Prüfung mit reproduzierbarer Akte der einfachste Weg, den Nachweis in den Rahmenvertrag zu schreiben: „Die Abnahme setzt ein Teilsiegel Barrierefreiheit mit mindestens 90 Punkten voraus, ausgestellt von einer unabhängigen Stelle, verifizierbar unter einer öffentlichen Adresse." Der Auftragnehmer bestellt die Prüfung, die Gemeinde bekommt Bericht, Aufgabenliste und die Erklärung zur Barrierefreiheit aus derselben Akte, und die Einkaufszentrale sieht in einer Liste, welche ihrer Websites das Siegel tragen. Wie eine Prüfung abläuft, steht unter Prüfverfahren; das Angebot für Gemeinden und Verbände unter Organisationen.

Sätze für die Leistungsbeschreibung

  1. Die Website erfüllt EN 301 549 in der jeweils geltenden Fassung, mindestens WCAG 2.2 Stufe AA.
  2. Vor der Abnahme legt der Auftragnehmer den Prüfbericht einer unabhängigen Stelle vor, der jedes Erfolgskriterium mit Urteil und Fundstellen ausweist; ein automatischer Test allein genügt als Nachweis nicht.
  3. Der Auftragnehmer liefert die Erklärung zur Barrierefreiheit nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 in der Sprache der Stelle, mit der Mängelliste aus dem Prüfbericht.
  4. Die Prüfung wird jährlich wiederholt; jede Fassung der Erklärung bleibt als Version nachweisbar.

Diese Sätze passen in jeden Rahmenvertrag und jeden Vergabebaustein. Wer sie in seine Vorlage aufnimmt, entscheidet für alle Gemeinden, die die Vorlage abrufen — und die Erklärung, die daraus entsteht, ist in diesem Bericht beschrieben: Erklärung zur Barrierefreiheit.

Dieser Beitrag ist eine technische Einordnung, keine Rechtsberatung. Ob und wie gesetzliche Pflichten auf Ihr Angebot anwendbar sind, klärt eine juristische Beratung. Passend zum Thema: Angebot für Gemeinden und Organisationen.
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