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Kriterien-Register · Datenschutz
WCE-2026-00259 — Einwilligung dauerhaft widerrufbar
Stand veröffentlicht, gemessen seit Engine 2026.08.1.
| Quelle im Messkern | dsgvo:dsgvo-widerruf |
|---|---|
| Gewicht | 10 Punkte |
| Engine | Messkern DSGVO · Regelwerk dsgvo-v1 |
| Messgrundlagen | Gerenderter DOM · Netzwerk und Ressourcen |
| Angelegt | 20.09.2026, 07:58 |
Was geprüft wird
Thema: Das Banner
Warum: Wer einmal zugestimmt hat, muss die Zustimmung genauso einfach wieder zurücknehmen können — so verlangt es Art. 7 Abs. 3 DSGVO. Geprüft wird, ob es außerhalb des Banners einen dauerhaften Weg dorthin gibt, etwa einen Link „Cookie-Einstellungen" im Fußbereich. Ein Banner allein genügt nicht: Es verschwindet nach dem Klick und ist danach nicht mehr erreichbar. Geprüft wird nur, wenn es überhaupt ein Banner gibt.
Auswirkung: Rechts- und Abmahnrisiko.
Maßnahme: —
Referenzen
Noch keine Referenz hinterlegt.
Verlauf
- 20.09.2026, 07:58 · angelegt · {"seit":"2026.08.1","stand":"veroeffentlicht","quelle":"dsgvo:dsgvo-widerruf","abgleich":true}
Zitieren: WCE-2026-00259 · Adresse https://euid.com/wissen/kriterien/WCE-2026-00259 · Feed kriterien.json




