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Kriterien-Register · Datenschutz

WCE-2026-00248 — dsgvo-dark-pattern

Stand veröffentlicht, gemessen seit Engine 2026.08.1.

Quelle im Messkerndsgvo:dsgvo-dark-pattern
Gewicht—
EngineMesskern DSGVO · Regelwerk dsgvo-v1
MessgrundlagenGerenderter DOM · Netzwerk und Ressourcen
Angelegt20.09.2026, 07:58

Was geprüft wird

Thema: Das Banner

Warum: Eine Einwilligung gilt nur, wenn sie freiwillig ist. Ein Banner, das Zustimmen als große farbige Schaltfläche anbietet und Ablehnen als kleinen grauen Textlink versteckt, lenkt die Entscheidung — die Fachwelt nennt das Dark Pattern, und der Europäische Datenschutzausschuss hat es in seinen Leitlinien 03/2022 als unzulässig eingeordnet. Der Prüfbereich Datenschutz misst beide Elemente im erkannten Banner und vergleicht sie: Ist Ablehnen eine Schaltfläche oder nur ein Link, und wie groß ist seine Fläche im Verhältnis zu Akzeptieren?

Auswirkung: Rechts- und Abmahnrisiko.

Maßnahme: —

Referenzen

Noch keine Referenz hinterlegt.

Verlauf

  • 20.09.2026, 07:58 · angelegt · {"seit":"2026.08.1","stand":"veroeffentlicht","quelle":"dsgvo:dsgvo-dark-pattern","abgleich":true}

Zitieren: WCE-2026-00248 · Adresse https://euid.com/wissen/kriterien/WCE-2026-00248 · Feed kriterien.json

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