InhaltKriterien-Register
Kriterien-Register · Datenschutz
WCE-2026-00248 — dsgvo-dark-pattern
Stand veröffentlicht, gemessen seit Engine 2026.08.1.
| Quelle im Messkern | dsgvo:dsgvo-dark-pattern |
|---|---|
| Gewicht | — |
| Engine | Messkern DSGVO · Regelwerk dsgvo-v1 |
| Messgrundlagen | Gerenderter DOM · Netzwerk und Ressourcen |
| Angelegt | 20.09.2026, 07:58 |
Was geprüft wird
Thema: Das Banner
Warum: Eine Einwilligung gilt nur, wenn sie freiwillig ist. Ein Banner, das Zustimmen als große farbige Schaltfläche anbietet und Ablehnen als kleinen grauen Textlink versteckt, lenkt die Entscheidung — die Fachwelt nennt das Dark Pattern, und der Europäische Datenschutzausschuss hat es in seinen Leitlinien 03/2022 als unzulässig eingeordnet. Der Prüfbereich Datenschutz misst beide Elemente im erkannten Banner und vergleicht sie: Ist Ablehnen eine Schaltfläche oder nur ein Link, und wie groß ist seine Fläche im Verhältnis zu Akzeptieren?
Auswirkung: Rechts- und Abmahnrisiko.
Maßnahme: —
Referenzen
Noch keine Referenz hinterlegt.
Verlauf
- 20.09.2026, 07:58 · angelegt · {"seit":"2026.08.1","stand":"veroeffentlicht","quelle":"dsgvo:dsgvo-dark-pattern","abgleich":true}
Zitieren: WCE-2026-00248 · Adresse https://euid.com/wissen/kriterien/WCE-2026-00248 · Feed kriterien.json




