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Kriterien-Register · Barrierefreiheit
WCE-2026-00064 — Sprache der Seite
Stand veröffentlicht, gemessen seit Engine 2026.08.1.
| Quelle im Messkern | a11y:3.1.1 |
|---|---|
| Gewicht | Stufe A |
| Engine | axe-core (Deque) · Regelwerk wcag-2.2-aa-v1 |
| Messgrundlagen | Gerenderter DOM · Urteil eines Menschen |
| Angelegt | 20.09.2026, 07:58 |
Was geprüft wird
Thema: Sprache und Verständlichkeit
Warum: Eine Website muss ihre Sprache im Quelltext angeben, damit Vorleseprogramme den Text richtig aussprechen. Ein blinder Besucher hört Ihre Seite, statt sie zu lesen. Fehlt die Sprachangabe, rät sein Programm — und liest deutschen Text womöglich mit englischen Ausspracheregeln vor. Aus „Kontakt aufnehmen“ wird dann unverständliches Kauderwelsch. Das WCAG-Kriterium 3.1.1 verlangt deshalb auf jeder Seite eine gültige Sprachangabe.
Auswirkung: Schließt Nutzer aus und verletzt EAA/BFSG-Pflichten.
Maßnahme: —
Referenzen
Noch keine Referenz hinterlegt.
Verlauf
- 20.09.2026, 07:58 · angelegt · {"seit":"2026.08.1","stand":"veroeffentlicht","quelle":"a11y:3.1.1","abgleich":true}
Zitieren: WCE-2026-00064 · Adresse https://euid.com/wissen/kriterien/WCE-2026-00064 · Feed kriterien.json




