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Kriterien-Register · Barrierefreiheit
WCE-2026-00058 — Beschriftung im Namen
Stand veröffentlicht, gemessen seit Engine 2026.08.1.
| Quelle im Messkern | a11y:2.5.3 |
|---|---|
| Gewicht | Stufe A |
| Engine | axe-core (Deque) · Regelwerk wcag-2.2-aa-v1 |
| Messgrundlagen | Gerenderter DOM · Urteil eines Menschen |
| Angelegt | 20.09.2026, 07:58 |
Was geprüft wird
Thema: Zeiger, Gesten und Zielgrößen
Warum: Die sichtbare Beschriftung eines Bedienelements muss in seinem hinterlegten, maschinenlesbaren Namen vorkommen, weil Sprachsteuerungs-Nutzer sprechen, was sie sehen: Wer „Klicke auf Senden“ sagt, erreicht die Schaltfläche nur, wenn deren hinterlegter Name das Wort „Senden“ enthält. Weicht der unsichtbare Name ab, läuft der Sprachbefehl ins Leere. Das WCAG-Kriterium 2.5.3 „Beschriftung im Namen“ verhindert genau dieses Auseinanderfallen.
Auswirkung: Schließt Nutzer aus und verletzt EAA/BFSG-Pflichten.
Maßnahme: —
Referenzen
Noch keine Referenz hinterlegt.
Verlauf
- 20.09.2026, 07:58 · angelegt · {"seit":"2026.08.1","stand":"veroeffentlicht","quelle":"a11y:2.5.3","abgleich":true}
Zitieren: WCE-2026-00058 · Adresse https://euid.com/wissen/kriterien/WCE-2026-00058 · Feed kriterien.json




