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Kriterien-Register · Barrierefreiheit
WCE-2026-00040 — Grenzwert von dreimaligem Blitzen
Stand veröffentlicht, gemessen seit Engine 2026.08.1.
| Quelle im Messkern | a11y:2.3.1 |
|---|---|
| Gewicht | Stufe A |
| Engine | axe-core (Deque) · Regelwerk wcag-2.2-aa-v1 |
| Messgrundlagen | Gerenderter DOM · Urteil eines Menschen |
| Angelegt | 20.09.2026, 07:58 |
Was geprüft wird
Thema: Bewegung, Blinken und Ton
Warum: Eine Website darf in keiner Sekunde mehr als dreimal aufblitzen. Dieser Grenzwert aus dem WCAG-Kriterium 2.3.1 schützt Menschen mit photosensitiver Epilepsie: Schnell blitzende Flächen können bei ihnen einen Krampfanfall auslösen — mit Sturzgefahr und Verletzungsrisiko. Betroffen sind vor allem Videos, animierte Werbebanner und Effekt-Animationen mit hartem Hell-Dunkel-Wechsel auf größerer Fläche.
Auswirkung: Schließt Nutzer aus und verletzt EAA/BFSG-Pflichten.
Maßnahme: —
Referenzen
Noch keine Referenz hinterlegt.
Verlauf
- 20.09.2026, 07:58 · angelegt · {"seit":"2026.08.1","stand":"veroeffentlicht","quelle":"a11y:2.3.1","abgleich":true}
Zitieren: WCE-2026-00040 · Adresse https://euid.com/wissen/kriterien/WCE-2026-00040 · Feed kriterien.json




