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Kriterien-Register · Barrierefreiheit

WCE-2026-00040 — Grenzwert von dreimaligem Blitzen

Stand veröffentlicht, gemessen seit Engine 2026.08.1.

Quelle im Messkerna11y:2.3.1
GewichtStufe A
Engineaxe-core (Deque) · Regelwerk wcag-2.2-aa-v1
MessgrundlagenGerenderter DOM · Urteil eines Menschen
Angelegt20.09.2026, 07:58

Was geprüft wird

Thema: Bewegung, Blinken und Ton

Warum: Eine Website darf in keiner Sekunde mehr als dreimal aufblitzen. Dieser Grenzwert aus dem WCAG-Kriterium 2.3.1 schützt Menschen mit photosensitiver Epilepsie: Schnell blitzende Flächen können bei ihnen einen Krampfanfall auslösen — mit Sturzgefahr und Verletzungsrisiko. Betroffen sind vor allem Videos, animierte Werbebanner und Effekt-Animationen mit hartem Hell-Dunkel-Wechsel auf größerer Fläche.

Auswirkung: Schließt Nutzer aus und verletzt EAA/BFSG-Pflichten.

Maßnahme: —

Referenzen

Noch keine Referenz hinterlegt.

Verlauf

  • 20.09.2026, 07:58 · angelegt · {"seit":"2026.08.1","stand":"veroeffentlicht","quelle":"a11y:2.3.1","abgleich":true}

Zitieren: WCE-2026-00040 · Adresse https://euid.com/wissen/kriterien/WCE-2026-00040 · Feed kriterien.json

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