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Kriterien-Register · Barrierefreiheit
WCE-2026-00035 — Pausieren, stoppen, ausblenden
Stand veröffentlicht, gemessen seit Engine 2026.08.1.
| Quelle im Messkern | a11y:2.2.2 |
|---|---|
| Gewicht | Stufe A |
| Engine | axe-core (Deque) · Regelwerk wcag-2.2-aa-v1 |
| Messgrundlagen | Gerenderter DOM · Urteil eines Menschen |
| Angelegt | 20.09.2026, 07:58 |
Was geprüft wird
Thema: Bewegung, Blinken und Ton
Warum: Bewegte Inhalte brauchen eine Pause-Funktion, weil Bewegung den Blick zwingend anzieht: Neben einem laufenden Bilderkarussell können Menschen mit Aufmerksamkeits- oder Lesestörungen den eigentlichen Text nicht erfassen. Die WCAG verlangen deshalb: Alles, was sich automatisch bewegt, blinkt oder rollt und länger als fünf Sekunden dauert, muss sich pausieren, stoppen oder ausblenden lassen. Das gilt auch für sich selbst aktualisierende Inhalte wie Ticker.
Auswirkung: Schließt Nutzer aus und verletzt EAA/BFSG-Pflichten.
Maßnahme: —
Referenzen
Noch keine Referenz hinterlegt.
Verlauf
- 20.09.2026, 07:58 · angelegt · {"seit":"2026.08.1","stand":"veroeffentlicht","quelle":"a11y:2.2.2","abgleich":true}
Zitieren: WCE-2026-00035 · Adresse https://euid.com/wissen/kriterien/WCE-2026-00035 · Feed kriterien.json




