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Prüfservice & Prüfsiegel

Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

E-Commerce: Findbarkeit und Leistung als Grundlage

Ein Shop verdient nur, was gefunden wird und was der Kunde bis zur Kasse durchhält. Die Prüfung misst beides: ob Suchmaschinen und Antwortmaschinen die Seiten finden und zitieren, und ob sie auf dem Telefon schnell und bedienbar sind. Dazu kommt die Pflicht: Barrierefreiheit gilt seit dem 28. Juni 2025 für den elektronischen Geschäftsverkehr.

Was gemessen wird

Diese Prüfbereiche tragen das Thema. Jeder führt zu seinen Prüfpunkten mit Erklärung, Messweg und Maßnahme.

Findbarkeit

  • Indexierung: Dürfen Suchmaschinen die Seiten abrufen, finden sie die Sitemap, sind Weiterleitungen sauber, gibt es keine Soft-404?
  • SEO: Trägt jede Produktseite einen eigenen Titel und eine Beschreibung, stimmt die Überschriftengliederung, sind strukturierte Daten hinterlegt?
  • GEO: Können Antwortmaschinen die Seite zitieren, weil der erste Absatz die Frage beantwortet und die Fakten maschinenlesbar sind?

Leistung

  • Core Web Vitals: Ladezeit des größten Elements, Reaktionszeit, Layoutstabilität, gemessen je Seite und nicht geschätzt.
  • Responsive: Kein waagrechtes Scrollen, ausreichend große Bedienflächen, geprüft in vier Geräteprofilen.

Pflicht

Für Online-Handel und Dienstleistungen gilt Barrierefreiheit als Pflicht (BaFG in Österreich, BFSG in Deutschland). Die Prüfung liefert den technischen Nachweis mit Fundstellen; die Einordnung steht im Bericht „BFSG und BaFG: Wer jetzt barrierefrei sein muss".

Foto: Shixart1985, CC BY 2.0

  • Siegel Digitale Barrierefreiheit
  • Siegel Daten & Recht
  • Siegel Technische Qualität
  • Siegel Digital Excellence
  • Siegel Cyberversicherung

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