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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Leistungen · Barrierefreiheit

Formulare und Fehlermeldungen: erkennen, erklären, vermeiden

Jedes Eingabefeld braucht eine Beschriftung, jeder Fehler muss in Textform benannt werden, und wo es möglich ist, gehört ein Korrekturvorschlag dazu. Bei rechtlich oder finanziell verbindlichen Eingaben muss man vor dem Absenden prüfen oder widerrufen können.

Was dazu geprüft wird

6 Prüfpunkte aus dem WCAG 2.2, Leitlinie 3.3 — die Liste stammt aus dem Messkern, nicht aus diesem Text.

  • 3.3.1 Fehlererkennung · Stufe A
  • 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen · Stufe A
  • 3.3.3 Fehlervorschläge · Stufe AA
  • 3.3.4 Fehlervermeidung (rechtlich, finanziell, Daten) · Stufe AA
  • 3.3.7 Redundante Eingabe · Stufe A
  • 3.3.8 Zugängliche Authentifizierung (Minimum) · Stufe AA

Jeder dieser Punkte steht mit Erklärung in der vollständigen Prüfpunktliste.

Worauf es in der Praxis ankommt

Der verbreitetste Fehler ist das Feld ohne verknüpfte Beschriftung — häufig, weil der Platzhaltertext als Beschriftung dient. Der verschwindet beim Tippen: Wer abgelenkt wird, weiß nicht mehr, was in das Feld gehört.

Fehlermeldungen allein in Rot sind ein doppelter Verstoß: Farbe als einzige Information, und kein Text, der sagt, was falsch ist. Nötig ist eine Meldung, die das Feld benennt und das Problem beschreibt.

Seit WCAG 2.2 kommt die zugängliche Anmeldung dazu: Ein Anmeldevorgang darf keinen Gedächtnistest verlangen — Bilderrätsel oder das Abtippen aus einer anderen App ohne Alternative sind Verstöße.

Häufige Fragen

Reicht ein Platzhaltertext als Beschriftung?

Nein. Er verschwindet beim Tippen, hat oft zu wenig Kontrast und wird nicht von allen Hilfsmitteln als Beschriftung erkannt. Nötig ist eine verknüpfte, sichtbar bleibende Beschriftung.

Wie muss eine Fehlermeldung aussehen?

Sie muss in Textform sagen, welches Feld betroffen ist und was fehlt. Wo das System den richtigen Wert kennt oder eingrenzen kann, gehört ein Vorschlag dazu.

Was verlangt „zugängliche Authentifizierung"?

Dass die Anmeldung ohne Gedächtnis- oder Transkriptionsleistung möglich ist. Einfügen aus der Zwischenablage muss erlaubt bleiben, und zu Rätselaufgaben braucht es eine Alternative.

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