Zoom nicht sperren: user-scalable=no schließt Menschen aus
Wer Text nur über den Browser-Zoom vergrößern kann, hat bei gesperrtem Zoom keine Ausweichmöglichkeit. Ausgewertet wird der Inhalt des viewport-Meta-Tags: user-scalable=no sperrt, und eine maximale Skalierung unter 2 verhindert die von WCAG 1.4.4 geforderten 200 Prozent.
Was dazu geprüft wird
2 Prüfpunkte aus dem den erhobenen Signalen dieses Prüfbereichs — die Liste stammt aus dem Messkern, nicht aus diesem Text.
- Vier Geräteprofile
Smartphone (390 px), Tablet (768 px), Desktop (1440 px) und Wide (1920 px), im echten Browser gerendert — keine bloße Fensterverkleinerung.
- Inhalt im ersten Bildschirm
Wie viel lesbarer Text ohne Scrollen sichtbar ist — eine Seite, die oben nur ein Bild zeigt, sagt Besuchern und Suchmaschinen zunächst nichts.
Jeder dieser Punkte steht mit Erklärung in der vollständigen Prüfpunktliste.
Worauf es in der Praxis ankommt
Die Sperre wird meist gesetzt, um ein versehentliches Zoomen bei der Bedienung zu verhindern — gut gemeint, in der Wirkung aber ein Ausschluss. Aktuelle Browser ignorieren die Angabe teilweise, ältere und eingebettete Ansichten befolgen sie weiterhin.
Der Befund landet im Prüfbereich Barrierefreiheit unter 1.4.4, obwohl die Ursache im viewport-Meta steht — die Wirkung entscheidet über die Zuordnung, nicht der Ort im Quelltext.
Ein FEHLENDES viewport-Meta ist hier ausdrücklich kein Zoom-Befund. Dafür gibt es eine eigene Regel im SEO-Prüfbereich; zwei Befunde für dieselbe Ursache wären eine Doppelzählung zu Lasten der geprüften Website.
Häufige Fragen
Welche Angaben gelten als Zoom-Sperre?
user-scalable mit dem Wert no, 0 oder false — und eine maximale Skalierung unter 2, weil damit die geforderte Vergrößerung auf 200 Prozent nicht erreichbar ist.
Ist die Sperre nicht ohnehin wirkungslos?
Nur teilweise. Mehrere aktuelle Browser ignorieren sie, andere und eingebettete Webansichten befolgen sie. Sich auf das Ignorieren zu verlassen, heißt, die Zugänglichkeit dem Browser des Besuchers zu überlassen.
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