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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

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Zielgrößen auf dem Telefon: 24×24 Pixel als Untergrenze

Bedienflächen müssen mindestens 24×24 Pixel messen, außer sie liegen weit genug auseinander oder stehen im Fließtext. Gemessen wird die anklickbare Fläche, nicht das Symbol darin — ein kleines Zeichen in einer großen Schaltfläche ist unproblematisch.

Was dazu geprüft wird

2 Prüfpunkte aus dem den erhobenen Signalen dieses Prüfbereichs — die Liste stammt aus dem Messkern, nicht aus diesem Text.

  • Größe der Bedienflächen

    Ob Schaltflächen und Links mindestens 24×24 px messen (WCAG 2.5.8) — mit Beispielen der zu kleinen Flächen.

  • Vier Geräteprofile

    Smartphone (390 px), Tablet (768 px), Desktop (1440 px) und Wide (1920 px), im echten Browser gerendert — keine bloße Fensterverkleinerung.

Jeder dieser Punkte steht mit Erklärung in der vollständigen Prüfpunktliste.

Worauf es in der Praxis ankommt

Betroffen sind typischerweise Symbolleisten, Schließen-Kreuze, Zeilen-Aktionen in Tabellen und Sternchen-Bewertungen. Am Schreibtisch mit Mauszeiger trifft man sie zuverlässig, mit dem Daumen nicht.

Der Prüfer misst je Geräteprofil, weil dieselbe Schaltfläche je nach Layout unterschiedlich groß dargestellt wird, und nennt Beispiele der zu kleinen Flächen samt Maßen.

Die Regel ist neu in WCAG 2.2 und trifft deshalb viele bestehende Oberflächen, die vorher als in Ordnung galten.

Häufige Fragen

Gilt die Mindestgröße auch für Links im Text?

Nein. Links innerhalb eines Satzes sind ausdrücklich ausgenommen — sonst müsste jeder Fließtext auseinandergezogen werden. Freistehende Links neben Schaltflächen sind dagegen Zeigerziele.

Reicht es, den Abstand zu vergrößern?

Ja, das ist eine der vorgesehenen Ausnahmen: Wenn um das kleine Ziel genug freier Raum liegt, ist die Anforderung erfüllt, auch ohne die Fläche selbst zu vergrößern.

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