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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

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Die zentrale Schaltfläche: erreichbar ohne langes Scrollen

Der Prüfer sieht nach, ob die zentrale Schaltfläche einer Seite im ersten Bildschirm erreichbar ist. Erkannt wird sie an ihrer Gestaltung — eigene Fläche oder Umrandung, ausreichende Größe, Innenabstand —, nicht an ihrem Text.

Was dazu geprüft wird

2 Prüfpunkte aus dem den erhobenen Signalen dieses Prüfbereichs — die Liste stammt aus dem Messkern, nicht aus diesem Text.

  • Handlungsaufforderung sichtbar

    Ob die zentrale Schaltfläche im ersten Bildschirm erreichbar ist, statt erst nach mehrmaligem Scrollen.

  • Größe der Bedienflächen

    Ob Schaltflächen und Links mindestens 24×24 px messen (WCAG 2.5.8) — mit Beispielen der zu kleinen Flächen.

Jeder dieser Punkte steht mit Erklärung in der vollständigen Prüfpunktliste.

Worauf es in der Praxis ankommt

Die Erkennung ohne Wortliste ist Absicht: Eine Liste bekannter Formulierungen würde je nach Branche und Sprache das Falsche finden. Gestalterische Merkmale sind sprachunabhängig.

Ein häufiges Muster auf dem Telefon: Am Desktop steht die Schaltfläche neben dem Text, auf dem Telefon rutscht sie darunter — hinter Bild, Überschrift und drei Absätze.

Der Befund ist ein Hinweis, keine Vorschrift. Es gibt Seiten, die bewusst erst erklären und dann auffordern; dann steht im Bericht, dass die Schaltfläche unten liegt, und die Entscheidung bleibt beim Betreiber.

Häufige Fragen

Woran erkennt die Prüfung eine Handlungsaufforderung?

An gestalterischen Merkmalen: abgesetzte Fläche oder Rahmen, Innenabstand, Mindestgröße und Lage im sichtbaren Bereich. Bewusst nicht an Schlüsselwörtern — die wären sprach- und branchenabhängig.

Muss die Schaltfläche immer oben stehen?

Nein. Der Bericht stellt fest, wo sie liegt. Ob das zur Seite passt, entscheidet der Betreiber — bei einer erklärungsbedürftigen Leistung kann unten richtig sein.

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