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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Daten & Recht · Prüfpunkt

Wie widerrufen Besucher eine Cookie-Einwilligung dauerhaft?

Über einen dauerhaft erreichbaren Weg, der die Einwilligungs-Auswahl jederzeit erneut öffnet — üblich ist ein Link wie „Cookie-Einstellungen" im Fußbereich jeder Seite. Art. 7 Abs. 3 DSGVO verlangt, dass der Widerruf so einfach ist wie die Erteilung. Ein Banner, das nach dem ersten Klick verschwindet und nie wiederkommt, erfüllt das nicht: Wer gestern zugestimmt hat, findet heute keinen Weg mehr zurück. Unsere Prüfung sucht diesen Weg auf Ihrer Website und weist das Ergebnis im Bericht aus.

Die Einwilligung ist keine Einbahnstraße

Ein Cookie-Banner holt die Entscheidung des Besuchers beim ersten Aufruf ein. Danach verschwindet er — und mit ihm bei vielen Websites jede Möglichkeit, die Entscheidung zu ändern. Genau dieser Zustand ist das Problem: Die Einwilligung bleibt gespeichert, oft für Monate, und der Besucher hat keinen sichtbaren Hebel mehr. Die Verordnung formuliert es als Gleichgewicht: Der Widerruf muss so einfach möglich sein wie die Erteilung. War die Erteilung ein Klick im Banner, darf der Widerruf nicht das Löschen aller Browserdaten oder eine E-Mail an den Betreiber erfordern.

So sieht ein dauerhafter Widerrufs-Weg aus

Bewährt ist ein ständig sichtbarer Einstieg, der das Einwilligungs-Fenster erneut öffnet — mit denselben Wahlmöglichkeiten wie beim ersten Besuch. Die meisten Einwilligungs-Werkzeuge bringen diesen Einstieg mit: als Link für den Fußbereich, als kleines schwebendes Symbol am Seitenrand oder als Menüpunkt in der Datenschutzerklärung. Wichtig ist die Auffindbarkeit von jeder Seite aus und eine klare Beschriftung wie „Cookie-Einstellungen" oder „Einwilligung widerrufen". Ein Weg, den nur Eingeweihte kennen, ist keiner.

Was die Prüfung genau misst

Die Prüfung stellt zunächst fest, ob Ihre Website überhaupt einen Cookie-Banner zeigt. Ist das der Fall, sucht sie außerhalb des Banners nach einem dauerhaften Widerrufs-Einstieg — nach Verweisen wie „Cookie-Einstellungen", „Einwilligung widerrufen" oder den bekannten Schaltflächen der verbreiteten Einwilligungs-Werkzeuge. Findet sie einen, nennt der Bericht die Fundstelle. Findet sie keinen, erscheint der Befund mit der zugehörigen Empfehlung. Die Prüfung ist eine technische Untersuchung und keine Rechtsberatung; sie stellt den Sachverhalt fest, den eine rechtliche Bewertung braucht.

So gehen Sie es an

  • Prüfen Sie selbst: Können Sie auf Ihrer Website nach einer erteilten Einwilligung die Auswahl wieder öffnen, ohne Browserdaten zu löschen?
  • Aktivieren Sie im Einwilligungs-Werkzeug den mitgelieferten Wiederöffnen-Link oder das schwebende Symbol.
  • Setzen Sie den Link „Cookie-Einstellungen" in den Fußbereich, damit er von jeder Seite aus erreichbar ist.
  • Verweisen Sie zusätzlich in der Datenschutzerklärung auf diesen Weg — dort suchen Besucher zuerst.

Häufige Fragen

Reicht es, wenn Besucher ihre Cookies im Browser löschen können?

Das Löschen der Browserdaten ist deutlich umständlicher als der ursprüngliche Zustimmungs-Klick — das Gleichgewicht aus Art. 7 Abs. 3 DSGVO (Widerruf so einfach wie Erteilung) ist damit nicht erreicht. Die Website selbst muss den Weg anbieten.

Muss der Widerrufs-Link auf jeder Seite stehen?

Er muss dauerhaft und leicht erreichbar sein. Der Fußbereich erfüllt das, weil er auf jeder Seite erscheint. Ein Einstieg, der nur auf einer einzelnen Unterseite versteckt ist, wird dem Anspruch nicht gerecht.

Was passiert nach dem Widerruf mit bereits gesetzten Cookies?

Das Einwilligungs-Werkzeug soll die betroffenen Cookies entfernen oder ablaufen lassen und die zugehörigen Dienste beim nächsten Seitenaufbau nicht mehr laden. Ob das tatsächlich geschieht, hängt von der Einbindung ab — ein Punkt, den unsere funktionale Ablehnen-Prüfung sichtbar macht.

Weiter im Prüfbereich Daten & Recht

Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Daten & Recht — dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.