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Beta — Entwurfsstand. Prüfordnung und Hinweistexte sind noch nicht rechtlich freigegeben; es werden derzeit keine verbindlichen Siegel ausgestellt.

Barrierefreiheit · Prüfpunkt

Was bedeutet Name, Rolle, Wert bei einer Website?

Name, Rolle und Wert sind die drei Angaben, die jedes Bedienelement einer Website an Hilfsprogramme melden muss. Der Name sagt, wozu das Element dient („Suchen“), die Rolle sagt, was es ist (Schaltfläche, Link, Ankreuzfeld), der Wert sagt, in welchem Zustand es sich befindet (angekreuzt oder leer). Fehlt eine der Angaben, hört ein blinder Besucher nur „Element“ — und kann nichts damit anfangen. Das regelt das WCAG-Kriterium 4.1.2.

Drei Angaben machen ein Element bedienbar

Ein Vorleseprogramm sieht keine Pixel — es liest aus, was der Quelltext über jedes Element meldet. Bei einer sauber gebauten Schaltfläche sagt es: „Suchen, Schaltfläche“. Der Besucher weiß sofort, was passiert, wenn er die Eingabetaste drückt. Bei einem Ankreuzfeld kommt der Wert dazu: „Newsletter abonnieren, Ankreuzfeld, nicht angekreuzt“. Probleme entstehen bei selbstgebauten Bedienelementen: Ein klickbares Symbol ohne Namen wird als „Grafik“ angesagt, ein per Skript zusammengebautes Aufklappmenü ohne Rolle als bedeutungsloser Text. Der sehende Besucher merkt davon nichts — das Element sieht aus wie immer. Für Nutzer von Vorleseprogrammen, Sprachsteuerung und Spezialtastaturen ist es unsichtbar oder unbenutzbar. Robustheit heißt: Die Technik dahinter trägt alle Hilfsprogramme, nicht nur den Bildschirm.

So prüft der Prüfservice Name, Rolle und Wert

Dieses Kriterium prüft unser Messkern in weiten Teilen automatisch mit axe-core in einem echten Browser. Geprüft wird unter anderem: Trägt jede Schaltfläche und jeder Link einen zugänglichen Namen, sind die verwendeten Zusatzangaben für Hilfsprogramme gültig und richtig kombiniert, stimmen selbst vergebene Rollen mit den Regeln überein. Um Zufallsbefunde auszuschließen, läuft die Prüfung zweimal mit 800 Millisekunden Abstand — nur Befunde, die beide Läufe zeigen, zählen. Zusätzlich fließt die Beschriftungszählung aus Kriterium 3.3.2 ein: Ein Eingabefeld ohne verknüpfte Beschriftung hat auch keinen zugänglichen Namen und zählt deshalb ebenfalls als Verstoß gegen 4.1.2. Der Bericht benennt jeden Befund mit Element und Beleg.

So gehen Sie es an

  • Bitten Sie Ihre Agentur, für Bedienelemente die eingebauten Bausteine zu verwenden — echte Schaltflächen und Links bringen Name, Rolle und Wert von selbst mit.
  • Geben Sie jedem reinen Symbol-Knopf — Lupe, Menü, Warenkorb — einen unsichtbaren, aber technisch hinterlegten Namen.
  • Prüfen Sie selbstgebaute Elemente wie Aufklappmenüs und Schalter besonders kritisch — dort fehlen Rolle und Zustand am häufigsten.
  • Lassen Sie nach jedem größeren Umbau eine automatische Prüfung laufen, denn ein einziges neues Skript kann viele Elemente stumm schalten.

Häufige Fragen

Was ist der zugängliche Name eines Elements?

Der zugängliche Name ist die Bezeichnung, die ein Hilfsprogramm für ein Element ansagt — bei einer Schaltfläche meist ihre sichtbare Aufschrift, bei einem Symbol-Knopf ein technisch hinterlegter Text wie „Suche öffnen“. Fehlt er, sagt das Vorleseprogramm nur „Schaltfläche“ an, und der Besucher muss raten. Auch Sprachsteuerung braucht den Namen, um ein Element per Zuruf zu treffen.

Warum sind selbstgebaute Bedienelemente ein Risiko?

Die eingebauten Bausteine des Webs — echte Schaltflächen, Links, Auswahlfelder — melden Name, Rolle und Wert automatisch an Hilfsprogramme. Wer ein Bedienelement stattdessen aus klickbarem Text und Skripten zusammensetzt, muss alle drei Angaben von Hand nachrüsten. Das wird oft vergessen: Das Element sieht normal aus, bleibt für Vorleseprogramme aber ein bedeutungsloses Stück Text.

Wie prüft der Prüfservice das Kriterium Name, Rolle, Wert?

Der Messkern prüft mit axe-core in einem echten Browser, ob Schaltflächen und Links zugängliche Namen tragen, ob Zusatzangaben für Hilfsprogramme gültig sind und ob vergebene Rollen den Regeln entsprechen. Die Prüfung läuft zweimal mit 800 Millisekunden Abstand; nur beidseitig bestätigte Befunde zählen. Eingabefelder ohne verknüpfte Beschriftung zählen ebenfalls als Verstoß.

Weiter im Prüfbereich Barrierefreiheit

Dieser Prüfpunkt gehört zum Prüfbereich Barrierefreiheit — dort stehen alle Prüfpunkte im Überblick. Was die Prüfung insgesamt leistet, zeigt die Leistungsseite; wie ein Ergebnis zustande kommt, erklärt das Prüfverfahren. Alle Prüfbereiche im Überblick: Wissensbasis.